Honda Motor Co., Ltd mahnt wegen Markenrechtsverletzungen ab

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Die Honda Motor Co., Ltd mit Sitz in Tokio (Japan) lässt derzeit Onlinehändler wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen an den Marken der Honda Motor Co., Ltd. abmahnen.

Inhalt der Abmahnung:

Betroffen von der Abmahnung sind Anbieter von Zubehör und anderen Artikeln, auf welchen das Markenzeichen der Honda Motor Co., Ltd. abgebildet sind. Die Honda Motor Co., Ltd. hält unter anderem Markenrechte an den folgenden Zeichen:

CBR
FIRE BLADE
DOMINATOR
AFRICA TWIN
CMC
VARADERO
TYPE R
TRANSALP
MUGENHONDA
VTEC
VALKYRIE
CRF
CROSSTOURER
CBF
FIRESTORM
VTR
VEANO
ACURA
ACCORD
MSX
 SUPER BLACKBIR

Diese Markenzeichen sind vor allem auf den von Honda größtenteils weltweit vertriebenen Kraftfahrzeugen als Hersteller- oder Modellbezeichnungen zu finden.

Gegenstand der Abmahnungen

Mit der Abmahnung werden die Empfänger aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung binnen einer bestimmten Frist abzugeben. Dafür ist der Abmahnung ein Entwurf beigefügt.

Darüber hinaus wird mit der Abmahnung folgende Ansprüche geltend gemacht: 

  • Auskunft über die Dauer und den Umfang der Nutzung des Kennzeichens zu erteilen
  • Schadensersatz dem Grunde nach (noch nicht beziffert)

Außerdem sollen die Anwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 250.000,00 EUR ersetzt werden. Daraus soll die Kanzlei Kosten i.H.v. 2.948 EUR ersetzt verlangen

Wie können Sie konkret auf die Abmahnung reagieren?

Die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollten Sie nicht voreilig unterschreiben. Diese kann nach der Rechtsprechung weitreichende Handlungspflichten zur Beseitigung der abgemahnten Verstöße auslösen. Selbst im Falle der Berechtigung der Vorwürfe, kann es regelmäßig ausreichen, nur eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.

Abgeraten wird auch nachdrücklich davon, mit der Anwaltskanzlei selbständig Kontakt aufzunehmen. Hier besteht ein erhebliches Ungleichgewicht an Wissen und Erfahrung, wodurch Sie Ihre Rechtsposition nachhaltig beeinträchtigen können. Gerade die Höhe von Schadenersatzforderungen und auch der Kosten für die Abmahnung sind regelmäßig Verhandlungen zugänglich. Kontaktieren Sie daher einen in der Bearbeitung von markenrechtlichen Fällen erfahrenen Rechtsanwalt.

Wir verfügen über eine langjährige Praxis in der markenrechtlichen Rechtsberatung. Kontaktieren Sie uns gerne für eine kostenlose telefonische Erstberatung unter der Nummer: 030 88 70 23 80

Sie können uns auch gerne per E-Mail anschreiben: kanzlei@ra-juedemann.de

Weitere Informationen zum Markenrecht finden Sie hier: https://ra-juedemann.de/anwalt-markenrecht-berlin/

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


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