Abmahnung von Kanzlei Muenster Legal im Auftrag von „Digi4Sales“ wegen geschützter Fotografien

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Zurzeit mahnt die Kanzlei Muenster Legal (Rechtsanwälte Frönd Nieß Lenzing Leiers GbR) im Auftrag von „Digi4Sales“ wegen urheberrechtlich geschützter Fotografien ab.

Die Kanzlei Muenster Legal (Rechtsanwälte Frönd Nieß Lenzing Leiers GbR) vertritt die Interessen der Sabrina und Guiseppe Fratantonio GbR. Dieses Unternehmen tritt als Online-Händler bei amazon.de unter „Digi4Sales“ für verschiedene Produkte wie Rasierer und Lautsprecherboxen auf. 

Nun verschickt die Kanzlei Muenster Legal urheberrechtliche Abmahnungen in ihrem Namen. Der zugrunde liegende Vorwurf lautet, der von der Abmahnung Betroffene habe urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke kopiert und online verwendet. So wurde das Verwertungsrecht des Urhebers, welches bei der Sabrina und Guiseppe Fratantonio GbR liegt, verletzt.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird die Zahlung einer Schadensersatzpauschale von mehreren tausend Euro verlangt. Zuletzt wird auch der Ersatz der bereits entstanden Abmahn- und Anwaltskosten geltend gemacht. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung hierzu besteht.

Erteilen Sie keine unüberlegte Auskunft, denn dies könnte einem Schuldanerkenntnis gleichkommen, durch welches Sie die Urheberrechtsverletzung eingestehen. Damit verpflichten Sie sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe und der Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

Diese vertragliche Verpflichtung gilt auch dann, wenn Sie die vorgeworfene Rechtsverletzung nicht verübt haben. Der Text einer bereits der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). 

Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir telefonisch, per Fax oder per E-Mail in Verbindung setzen.


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