Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller mahnt für die BELIREX Berliner Lizenzrechte GmbH ab
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Die BELIREX Berliner Lizenzrechte GmbH lässt Urheberrechtsverletzungen durch die Augsburger Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller verfolgen und zu diesem Zweck Abmahnungen aussprechen. Zuletzt wurden in unserer Kanzlei u.a. Abmahnungen betreffend die Filmwerke „Fetisch - Latex-Göttinnen", „Highlights - Best Of Generation Latex", „SM-Edition - Zur Sau Gemacht" und „Highlights - Best Of FemDom" vorgelegt.
In sämtlichen Abmahnungen werden ein Unterlassungsanspruch und ein Zahlungsanspruch geltend gemacht. Die Forderungssummen belaufen sich auf jeweils 850,- EUR und sollen Schadenersatz- und Erstattungsansprüche der BELIREX Berliner Lizenzrechte GmbH abgelten. Ob diese Forderung der Höhe nach berechtigt ist, wird in vielen Fällen fraglich sein. Sowohl die Höhe der beanspruchten Anwaltskosten aus den jeweiligen Gegenstandswerten als auch der Schadenersatz selbst dürften jedenfalls in solchen Angelegenheiten, in denen es um Urheberrechtsverletzungen aus dem Bereich der Erwachsenenunterhaltung geht, niedriger zu bemessen sein als wenn es sich um einen aktuellen Hollywood-Blockbuster handelt. Dies sollte selbst dann gelten, wenn der Anschlussinhaber tatsächlich täterschaftlich für die Rechtsverletzung in Anspruch genommen werden kann.
Grundsätzlich stellen jedoch die zugegebenermaßen hohen Forderungssummen nur ein untergeordnetes Problem dar, da Hauptbestandteil einer jeden Abmahnung immer der Unterlassungsanspruch ist.
Ein solcher kann ausschließlich durch Abgabe einer ausreichend strafbewehrten Unterlassungserklärung erfüllt werden. Hier sollte jedoch keinesfalls das übersandte Muster verwendet werden, da dieses als Schuldanerkenntnis einzustufen ist und der Abgemahnte sich dann nicht mehr gegen die übrigen Ansprüche verteidigen könnte.
Sinnvoller ist es in solchen Fällen, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Das bedeutet, dass die Erklärung in einigen Bereichen abgeändert wird, so dass zwar der Unterlassungsanspruch erfüllt wird, gleichzeitig aber eine Verteidigung gegen die Zahlungsansprüche möglich bleibt.
Da jede Unterlassungserklärung grundsätzlich ein Leben lang gültig ist und zudem wegen der aufzunehmenden Vertragsstrafe auch Haftungsrisiken bestehen, sollten die Erklärung wie auch das weitere Vorgehen erst nach einer anwaltlichen Beratung formuliert und gewählt werden.
Kontakt
Rechtsanwalt Matthias Lederer
Fürstendamm 7
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