Kanzlei Nimrod Abmahnung für Meet the pugs GmbH wegen Bildnutzung

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Einem unserer Mandanten wird aktuell von der Kanzlei Nimrod, welche die Meet the pugs GmbH vertritt, vorgeworfen, die Urheberrechte an einem vom Fotografen und Geschäftsführer Markus Müller erstellten Bild, verletzt zu haben. Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz.

Sachverhalt

Ein Bild, welches einen Hund zeigt, sei von unserer Mandantschaft auf eine Handyhülle gedruckt worden und diese Handyhülle zum Kauf angeboten worden. Für die Verwendung des Bildes sei keine Zustimmung erteilt worden. Daher stelle die Verwendung eine Urheberrechtsverletzung im Sinne des UrhG dar.

Geltend gemachte Ansprüche:

  • Unterlassungsanspruch (§ 97 Abs. 1 UrhG)
  • Schadensersatzanspruch, beziffert mit 2.000,00 € zzgl. 100 %-igem Aufschlag wegen fehlender Urhebernennung
  • Rechtsanwaltskostenerstattung in Höhe von 865,00 €

Vergleichsvorschlag

Die Kanzlei Nimrod übermittelt einen Vergleichsvorschlag und reduziert die Summe der oben genannten Beträge um 1.000,00 € auf insgesamt 3.865,00 €.

Unterlassungserklärung

In der vorformulierten Unterlassungserklärung wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 € vereinbart. Diese Art der pauschalen Vertragsstrafenregelung ist unserer Auffassung nach nachteilig und sollte nicht abgegeben werden. Vielmehr sollte der sogenannte „Hamburger Brauch“ angewandt werden. Hierbei würde im Falle eines Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung die Vertragsstrafe individuell festgesetzt werden und könnte im Streitfall von einem Gericht auf ihre Angemessenheit hin überprüft werden.

Unsere Einschätzung zur Abmahnung

Ob tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt oder nicht, kann nur nach Einzelfallbeurteilung gesagt werden. Daher sollten Sie sich bei Erhalt einer Abmahnung an einen auf das Urheberrecht spezialisieren Rechtsanwalt werden. Dieser wird Ihre Abmahnung überprüfen und dann mit Ihnen die weiteren Schritte besprechen.

Wir bieten unseren Mandanten und/oder Interessenten eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles. So erfahren Sie bereits vor einer etwaigen Beauftragung, wie wir Ihren Sachverhalt einschätzen und welche Erfolgsaussichten Sie haben. Selbstverständlich nennen wir Ihnen hierbei auch einen transparenten und fairen Pauschalpreis, zu dem wir Sie vertreten würden.

Sie haben eine Rechtsschutzversicherung?

Sehr gerne übernehmen wir die Kostendeckungsanfrage und Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Sofern diese die Kosten unserer Tätigkeit übernimmt, entstehen Ihnen – außer einer etwaigen Selbstbeteiligung – dann keinerlei Kosten für unsere Tätigkeit.

Wo finden Sie weitere Informationen über unsere Kanzlei?

Auf unserer Kanzleihomepage, in unserem Abmahnblog oder auf unseren anwalt.de-Profil.

Homepage: www.kanzlei-heidicker.de

Abmahnblog: www.abmahnblog-heidicker.de


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