Kanzlei Waldorf Frommer mahnt den Film „Operation: 12 Strong“ ab

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Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München soll Abmahnungen wegen des Filmwerkes „Operation: 12 Strong“ verschicken. Die Kanzlei ist bereits wegen Abmahnungen anderer urheberrechtlich geschützter Werke bekannt. Gefordert werden soll einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, andererseits die Zahlung von Schadensersatz sowie der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten. Grundlage der Abmahnung bildet der Vorwurf, der Film sei auf sog. Filesharing-Netzwerken zum Download angeboten worden.

Eine Erledigung der Angelegenheit biete die Kanzlei Waldorf Frommer gegen Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 915 Euro an.

Der Umfang der von der Kanzlei Waldorf Frommer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich häufig auf das komplette Repertoire des Filmverleihs. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe verpflichten.

Von der Zahlung etwaiger Beträge ist jedoch abzuraten, da dies einem Schuldanerkenntnis gleichkommt. Durch die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung wird außerdem ein schuldrechtlicher Vertrag geschlossen, der bei einem erneuten Verstoß gegen die Urheberrechte des Filmverleihs zur Zahlung einer noch unbestimmten Vertragsstrafe und den erneut entstehenden Anwaltskosten verpflichtet. Dieser Vertrag entfaltet Bindungswirkung für die Dauer von 30 Jahren und gilt auch, wenn sie die Verletzungen nicht selbst begehen, sondern durch andere Nutzer ihres Internetanschlusses verübt wird.

Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar. Möglich ist deshalb eine Modifizierung der Unterlassungserklärung, auch wenn sie hierauf durch die abmahnende Kanzlei nicht hingewiesen werden. 

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir per E-Mail in Verbindung setzen.


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