Kapitalbeschaffung und Firmengründung in Spanien in Corona-Krisenzeiten

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Tipps in der Corona-Krise für den Unternehmer in Spanien: Kapitalerweiterung bei einer spanischen SL mit Prämie ohne Bezugsrecht

Zur Bewältigung der Folgen der Corona-Krise benötigen viele spanische Unternehmen, in der Regel Kapitalgesellschaften, in Form der sociedad de responsabilidad limitada, SL (GmbH), erhöhte Liquidität, um den Betrieb fortführen zu können.

Neben einer Fremdkapitalfinanzierung (ICO) besteht auch die Möglichkeit, einen neuen Gesellschafter in die Firma aufzunehmen, der auch Kapital einbringt.

Es handelt sich hierbei um die sogenannte aumento de capital con prima de emisión (Kapitalerhöhung unter Verzicht des vorrangigen Bezugsrechts der Gesellschafter).

Der Vorteil ist, dass die Altgesellschafter keine SL-Anteile verkaufen, und sich trotzdem neue Gesellschafter mit Kapital beteiligen können. Die steuerliche Neutralität ist ein wichtiger Aspekt.

Beispiel: Die spanische SL auf Gran Canaria, Barcelona oder Ibiza hat ein Mindeststammkapital von 6.000 Euro, in 6.000 Anteile unterteilt, und zwei Gesellschafter.

Wenn ein neuer Gesellschafter 25 % der Anteile erwerben möchte, dann wären dies 2.000 Anteile. Folglich wäre das Gesamtkapital der SL dann 8.000 Euro und wenn der neue Gesellschafter 100.000 Euro einlegt, dann wären 98.000 Euro die sogenannte Prämie oder auch als prima de asunción/emision bezeichnet. 

Nach dieser Kapitalerweiterung hat die spanische SL dann ein Stammkapital von 8.000 Euro und 98.000 Euro mehr Liquidität.

Investoren-Tipp: Wenn es zwei bestehende Gesellschafter gibt, ist stets auf den Verzicht des vorrangigen Erwerbsrechts der Altgesesellschafter nach Art.304 (LSC-spanisches Kapitalgesellschaftsrechts) zu achten.

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