KapMuG-Verfahren gegen EY nicht zulässig - Was bedeutet das für Wirecard-Anleger?

  • 1 Minuten Lesezeit

Im Wirecard-Skandal stehen nun besonders die Wirtschaftsprüfer von Ernst & Young (EY) im Fokus zahlreicher Anleger und ihrer Anwälte.

  • KapMuG nicht zulässig

Das Landgericht München I hat in zwei Verfahren die Eröffnung eines KapMuG-Verfahrens für unzulässig erklärt. Hintergrund ist, dass es sich bei einem (fehlerhaft) erteilten Bestätigungsvermerk nach Ansicht des Gerichts nicht um eine Kapitalmarktinformation nach § 1 Abs. 2 S. 1 KapMuG handelt. 

  • Was bedeutet das für Wirecard-Anleger?

Wir raten Anlegern, die gegen die Wirtschaftsprüfer von EY vorgehen und ihren erlittenen Schaden geltend machen wollen, sich von einer mit dem Kapital- und Anlagerecht erfahrenen Kanzlei vertreten zu lassen.

Wir gehen davon aus, dass eine Klage gegen EY nach § 826 BGB am meisten Erfolg verspricht. Außerdem gehen wir davon aus, dass EY sittenwidrig gehandelt und vorsätzlich den Anlegern der Wirecard AG geschadet hat.


Dafür gibt es in unseren Augen eindeutige Beweise. Auch die zahlreichen Zeugenaussagen im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss haben EY schwer belastet.

So sagte beispielsweise Christian Muth, Forensiker und Partner von EY, aus, dass es bereits im Herbst 2016 erste Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bei der Wirecard AG gegeben habe: „Wir hatten Indikationen, aber keine Beweise.“

Wir raten Anlegern, jetzt aktiv zu werden, da eine Klage die einzige Möglichkeit ist Schadensersatz zurückzuerlangen.

Die Anwälte unserer Kanzlei sind davon überzeugt, dass EY wirtschaftlich der beste Anspruchsgegner für geschädigte Anleger ist. Wir haben bereits diverse Sammelklagen eingereicht und bereiten regelmäßig weitere Sammelklagen gegen EY vor. 

Wollen auch Sie sich der Klägergemeinschaft anschließen? Dann wenden Sie sich gerne an uns.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://schirp.com/de/wirecard/


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Anne Wenzelewski

Beiträge zum Thema