Wirecard: Entwicklung im Musterverfahren – Einladung zum Webinar

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Wer im Zuge des Wirecard-Skandals Geld verloren hat und bis heute noch nichts unternommen hat, sollte jetzt seine Chancen nutzen.

Kapitalanleger-Musterverfahren in Sachen Wirecard

Mitte März hat das Bayerische Oberste Landesgericht den Musterkläger im Kapitalanleger-Musterverfahren in Sachen Wirecard bestimmt. Damit ist der Startschuss für die Anmeldung zum Musterverfahren gefallen.

Innerhalb einer Frist von sechs Monaten können sich Geschädigte, die bis jetzt noch keine Schadensersatzklage eingereicht haben, zum KapMuG anmelden. Wer bereits klagt, ist automatisch beigeladener Beteiligter des Musterverfahrens.

Somit kann die Anmeldung noch bis zum 18. September 2023 erfolgen – danach ist eine Anmeldung der Ansprüche nicht mehr möglich. Zudem droht zum Jahresende 2023 die Verjährung der Schadensersatzansprüche.

Anleger sollten jetzt handeln

Geschädigte, die sich bis jetzt noch nicht zu einer Schadensersatzklage entschlossen haben, sollten nun ihre Chance nutzen.

Erst vor kurzer Zeit gab EY bekannt, die geplante Aufspaltung mit dem Namen „Project Everest“ zu stoppen. Unserer Meinung nach ist das grundsätzlich ein gutes Zeichen für geschädigte Anleger. Schließlich hätte die Abspaltung des Beratungsgeschäfts und damit des wirtschaftlich profitableren Geschäftszweigs die Angst geschürt, dass von EY als Anspruchsgegner lediglich eine „leere Hülle“ zurückbleibt.

Hinzu kommt, dass die Abschlussprüferaufsicht APAS schwere Pflichtverletzungen EYs bei der Prüfung der Wirecard AG festgestellt hat und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nun schwer sanktioniert.

So darf EY in den nächsten zwei Jahren keine neuen Prüfungsmandate übernehmen, hinzu kommt eine Geldstrafe in Höhe von 500.000 Euro.

Daher empfiehlt die Kanzlei Schirp & Partner allen Geschädigten, jetzt zeitnah zu handeln.

Einladung zum Webinar

Zu den aktuellen Entwicklungen im Musterverfahren laden wir alle Interessierten herzlich zum kostenlosen Webinar am 03. Mai 2023 um 17 Uhr ein. Registrieren Sie sich gerne hier:

https://us02web.zoom.us/webinar/register/WN_g0UEBLlZSA-Pmq36K1mCIQ

Weitere Informationen zum Kapitalanleger-Musterverfahren sowie zu unserem Vorgehen gegen EY finden Sie hier auf unserer Homepage.


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