Kartell bei Nintendo-Spielkonsolen

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Der Europäische Gerichtshof hat gegen das Unternehmen Nintendo und seine Vertragshändler Geldbußen wegen Wettbewerbsverstößen und abgestimmten Verhaltensweisen verhängt. Die Vereinbarungen zwischen den Unternehmen und Händlern enthielten hauptsächlich Einfuhrbeschränkungen in andere Länder um parallele Vertriebswege zu vermeiden. Insgesamt wurden Bußen in Höhe von 167,843 Millionen Euro verhängt.

Verschiedene betroffene Händler versuchten gegen dieses Urteil vorzugehen, doch ohne Erfolg. Die Nichtigkeitsklage gegen die Entscheidung der Kommission war nach Meinung des Gerichts frei von Rechtsfehlern. Der Europäische Gerichtshof sah sein ursprüngliches Urteil als hinreichend begründet an. (EuGH, Pressemitteilung vom 10.02.11)


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