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kauf mich GmbH Abmahnung wg. Die Toten Hosen Tickets

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Wir haben erneut den Auftrag erhalten, in einer Abmahnangelegenheit der kauf mich GmbH zu verteidigen. Die uns vorliegende Abmahnung der Kanzlei Schütz RA befasst sich inhaltlich wieder mit dem Vorwurf des angeblich unzulässigen Verkaufs von Tickets zu Konzerten der Toten Hosen.


In der Abmahnung heißt es erneut, dass unser Mandant gegen die beim ursprünglichen Kauf der Tickets akzeptierten Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (Ticket-AGB) verstoßen habe. In diesem sei eine Klausel enthalten gewesen, wonach der Weiterverkauf der Tickets unzulässig sei. Genau das soll unser Mandant aber getan haben. Er soll mehrere Tickets für Konzerte einer Tournee der Band "Tote Hosen" auf Ebay zum Kauf angeboten haben. Dazu sei er nicht befugt gewesen. Daneben würden sich weitere Rechtsverletzungen im Angebot unseres Mandanten vorfinden lassen, wie etwa ein fehlender Link zur OS-Plattform (Streitschlichtungsplattform).

Forderungen:

Unser Mandant soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben. Damit würde er sich dazu verpflichten, in Zukunft die angebliche Rechtsverletzung nicht zu wiederholen. Im Falle eines Verstoßes gegen eine wirksam abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung müsste er eine Vertragsstrafe an den Abmahner zahlen. Dem Abmahnschreiben ist bereits eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt.

Zudem soll unser Mandant die Abmahnkosten erstatten, die der kauf mich GmbH für den Ausspruch der Abmahnung entstanden seien. Diese werden mit 2.150,57 Euro beziffert.

Gegen Zahlung von insgesamt 3.000 €seien Abmahn- und Schadensersatzforderungen abgegolten, heißt es weiter.

Wie ist mit einer derartigen Abmahnung umzugehen?

Grundsätzlich sollten Sie als Betroffener schnellstmöglich anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Ignorieren Sie die Abmahnung nicht. Es könnten dann gerichtliche Schritte gegen Sie eingereicht werden, die mit weiteren Kosten für Sie verbunden sein könnte. Sie sollten jedoch auch nicht die beigefügte Unterlassungserklärung abgeben. Diese könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden. 

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz wichtig. Deher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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