KBA ordnet Rückruf für Porsche Cayenne im Abgasskandal an

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Unzulässige Abschalteinrichtung beim Porsche Cayenne mit der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6 – Rückruf unter Code ALA1 und ALA9

 

München, 29.09.2020. Der Porsche Cayenne steckt tief im Abgasskandal. Unter den Codes ALA1 und ALA9 veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im März bzw. September 2020 zwei Rückrufe für den SUV.

 

Betroffen ist sowohl der Porsche Cayenne S Diesel V8 4,2 Liter TDI der Baujahre 2013 bis 2018 mit der Schadstoffklasse Euro 5 (Code ALA1) als auch der Cayenne Diesel der Baujahre 2015 bis 2017 (Code ALA9). Bei den Fahrzeugen muss eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden.

 

Dass auch beim Porsche Cayenne unzulässige Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung zum Einsatz kamen, ist nicht neu. Bereits im Mai 2018 ordnete das KBA den Rückruf für den Porsche Cayenne 4,2 Liter V8 TDI an – allerdings für Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 6.

 

Mit dem Rückruf für die ältere Baureihe mit der Schadstoffklasse Euro 5 hat es nun bis März 2020 gedauert. Dabei hatte das KBA auch diese Modelle längst auf dem Schirm. Schon im August 2018 hatte die Behörde Porsche aufgefordert, alle unzulässigen Abschalteinrichtungen bei dem SUV zu entfernen. Offenbar hatte Porsche allerdings große Schwierigkeiten, ein genehmigungsfähiges Update vorzulegen, so dass das KBA erst im Frühling 2020 grünes Licht gegeben und den verpflichtenden Rückruf veröffentlicht hat.

 

Anfang September veröffentlichte das KBA dann den Rückruf für weltweit ca. 7000 Modelle des Porsche Cayenne der Baujahre 2015 bis 2017. Auch hier hat die Behörde eine unzulässige Abschalteinrichtung entdeckt, die entfernt werden muss. Abhilfe soll die Neuprogrammierung des DME-Steuergeräts schaffen.

 

Für betroffene Porsche-Fahrer stellt sich die Frage, ob sie dem Rückruf folgen sollen und welche Auswirkungen ein Update auf Verbrauch, Leistung oder Verschleiß des Motors hat. Da es sich aber um einen verpflichtenden Rückruf durch das KBA handelt, müssen sie dem Rückruf auch nachkommen, wenn sie nicht die Zulassung ihres Fahrzeugs riskieren wollen.

 

Der Ausweg aus dieser Zwickmühle kann die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sein. Verschiedene Gerichte haben schon entschieden, dass die Porsche-Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurden und Anspruch auf Schadenersatz haben.

 

Die Chancen auf Schadenersatz sind noch gestiegen, nachdem die EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston Ende April erklärt hat, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie im realen Straßenverkehr zu einem höheren Emissionsausstoß führen. „Ausnahmen seien nur in sehr engen Grenzen und nur zum unmittelbaren Schutz des Motors vor Beschädigung zulässig. Das dürfte bei den Abschalteinrichtungen im Porsche Cayenne nicht der Fall sein, so dass gute Aussichten auf Schadensersatz bestehen“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte.

 

Mehr Informationen: https://www.diesel-abgasskandal.de/

Foto(s): CLLB


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