KCanG statt BtmG - Straffreiheit durch neue Gesetze? Chancen bei Verfahren wegen Cannabis-Besitzes

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Zum 01.04.2024 soll das CanG der Ampel-Regierung in Kraft treten. Cannabis-Konsumierende können aufatmen. Denn künftig wird es ihnen nicht nur möglich sein, straffrei zu konsumieren, sondern auch, verhältnismäßig große Mengen Cannabis zu besitzen. Volljährigen Personen wird es erlaubt sein, 25 Gramm oder bis zu drei Pflanzen zu besitzen. Ein echter Meilenstein. Denn nach bisher geltender Rechtslage ist grundsätzlich jeglicher Besitz von Cannabis strafbar, was dazu führte, dass in manchen Bundesländern selbst bei Besitz von Kleinstmengen mit Verurteilungen zu rechnen war. Nach (noch) aktueller Rechtslage können Staatsanwaltschaften Verfahren lediglich einstellen, wenn es sich um geringe Mengen handelt. Hierbei handelt es sich jedoch um eine Soll-Vorschrift, von der bspw. In Bayern nur selten Gebrauch gemacht wurde.

Altes Verfahren neue Chance? Raus aus dem Gefängnis dank Legalisierung?

Selbstverständlich wird hierdurch der Verlauf zahlreicher Verfahren beeinflusst. Denn nach zukünftiger Rechtslage soll erst der Besitz von mehr als drei Cannabispflanzen bzw. mehr als 25 Gramm Cannabis strafbar sein. Allein aufgrund dessen dürften zahlreiche Strafverfahren einzustellen sein. Nach aktueller Gesetzeslage können hierfür bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe verhängt werden. Gerade für einschlägig vorbestrafte Personen dürfte diese Neuerung ein Segen sein. Denn anstatt mit einer vergleichsweise hohen Geld- oder einer geringen Freiheitsstrafe können sie nun - soweit sie die 25 Gramm nicht überschritten - straffrei ausgehen. Auch für Mengen von mehr als 25 Gramm wird niemand so schnell ins Gefängnis kommen. Die neuen Bestimmungen sehen eine Höchststrafe von drei Jahren vor.

Knast dank nicht geringer Menge? BtmG deutlich härter als KCanG

Der Besitz einer nicht geringen Menge, d.h. 7,5 g Wirkstoffgehalt (ab ca. 50 Gramm Marihuana), wird aktuell mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet. Wegen der grundsätzlichen Erlaubnis des Besitzes von bis zu 25 Gramm Cannabis wird zukünftig die Schwelle zur nicht geringen Menge deutlich höher liegen. Doch selbst wenn diese Menge überschritten werden sollte, liegt die künftig zu erwartende Strafe bei drei Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Personen, die nach derzeitiger Rechtslage noch sicher mit Knast ohne Aussicht auf Bewährung zu rechnen hatten, kommen bald möglicherweise mit einer Bewährungsstrafe davon. 

Was bedeutet das für laufende Verfahren?

Verfahren, die im Zusammenhang mit Cannabis stehen, sollten daher nach Möglichkeit in die Länge gezogen werden. Hier kann bspw. bis zum Inkrafttreten der neuen Gesetze das Verfahren ausgesetzt werden. Gerade bei kleineren Mengen kann auch eine Einstellung mit Hinweis auf die zukünftige Rechtslage erreicht werden. Keinesfalls sollten Betroffene etwa erlassene Strafbefehle rechtskräftig werden lassen. Ein rechtzeitiger Einspruch ist in diesen Fällen dringend geboten. Verurteilungen sollten mit den entsprechenden Rechtsmitteln angegriffen werden. Denn selbst für den Fall, dass das Verhalten des Betroffenen auch nach neuer Rechtslage strafbar sein sollte, wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine erheblich mildere Strafe zu verhängen sein. 

Fazit

Die geplanten Gesetzesänderungen korrigieren zumindest im Bereich Cannabis den restriktiven Kurs. Auch die Justiz wird eine erhebliche Entlastung spüren. Sollte noch ein Verfahren gegen Sie laufen oder bei sonstigem strafrechtlichem Beratungsbedarf, melden Sie sich gerne telefonisch, per Mail oder über das untenstehende Formular bei mir.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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