Kein Kitaplatz und Kindergartenplatz? Schadenersatz für Kinder wegen fehlender Förderung

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Wenn Ihr Kind keinen Platz in einer Kita oder einem Kindergarten erhält, denken Sie sicherlich zunächst an die direkten Folgen für Ihre Familie, wie Verdienstausfall oder organisatorische Herausforderungen. Doch haben Sie sich auch schon gefragt, welche Ansprüche Ihr Kind selbst gegenüber dem Staat haben könnte? Schließlich soll das Kind durch den Rechtsanspruch auf frühkindliche Betreuung die Entwicklung eines Kindes gefördert werden – und eben nicht nur zuhause „herumsitzen“.


Der fehlende Kita-Platz – mehr als nur ein Problem für die Eltern


Ein fehlender Kita- oder Kindergartenplatz ist nicht nur ein logistisches Problem für Familien. Es geht um weit mehr: um entgangene Bildungschancen, Beeinträchtigungen in der sozialen und sprachlichen Entwicklung sowie potenzielle Nachteile im späteren Leben des Kindes. Kinder, die in ihren frühen Jahren keinen Zugang zu qualitativ hochwertiger Betreuung und Bildung erhalten, können in ihrer kognitiven, sprachlichen und sozialen Entwicklung hinter Gleichaltrigen zurückbleiben. Dies kann langfristige Auswirkungen haben, die von schulischen Schwierigkeiten bis hin zu eingeschränkten Berufsaussichten reichen.


Schadenersatzansprüche des Kindes – ein neues Rechtsgebiet


Bisher haben sich Schadenersatzklagen hauptsächlich auf die direkten finanziellen Einbußen der Eltern, wie Verdienstausfall, konzentriert. An die Kinder selbst wurde bislang nur wenig gedacht.


Unsere Kanzlei ist der Überzeugung, dass ein Betreuungsplatz für die Förderung des Kindes sehr wichtige und notwendig ist. Aus diesem Grund machen wir Schadenersatzansprüche für Kinder geltend, die keinen Platz erhalten.


Die Höhe des Schadenersatzanspruchs


Aber wieviel Geld soll ein Kind aufgrund eines fehlenden Kitaplatzes erhalten? Hierbei spielen mehrere Faktoren eine Rolle. Im Falle eines vierjährigen Kindes, das weder einen Kita- noch einen Kindergartenplatz erhalten hat, halten wir eine monatliche Zahlung von 300 Euro für angemessen, bis ein Betreuungsplatz zur Verfügung steht. Diese Höhe basiert auf mehreren wichtigen Überlegungen: Zum einen sind die Eltern des Kindes keine Muttersprachler, was bedeutet, dass das Kind zu Hause nicht die Möglichkeit hat, Deutsch in einem Umfang und einer Qualität zu erlernen, wie es in einer Betreuungseinrichtung der Fall wäre. Dieser Umstand allein kann das Kind in seiner sprachlichen Entwicklung und späteren Bildungslaufbahn erheblich benachteiligen. Zum anderen fehlt es an familiärer Unterstützung durch Verwandte in der Nähe, die eventuell kompensierend wirken könnte.


Wir verlangen Schadenersatz, weil das Fehlen eines Kita-Platzes dem Kind langfristig schadet. In unserer Klage fordern wir nicht nur Geld für jeden Monat, bis das Kind einen Betreuungsplatz bekommt. Wir möchten auch, dass für einen möglichen Verdienstausfall in der Zukunft gezahlt wird. Das heißt, falls das Kind später wegen der fehlenden frühen Förderung weniger Geld verdient als andere Kinder, die in die Kita gehen konnten, soll dieser Schaden auch ausgeglichen werden.


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Wir freuen uns über Ihre Anfrage.


Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

Foto(s): Alexander Hufschmid


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