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Kein Shopping rund um die Uhr – auch nicht für Berliner Spätis: Aktuelles zu Ladenschluss & Co.

  • 2 Minuten Lesezeit
Cornelia Lang anwalt.de-Redaktion
  • Jedes Bundesland kann eigene Regelungen bezüglich der Ladenöffnungs- und Ladenschlusszeiten festlegen. 
  • In einigen Bundesländern sind einige Geschäfte rund um die Uhr geöffnet.
  • Im Juli 2019 entschied das Berliner Verwaltungsgericht, dass die Berliner Spätis sonntags grundsätzlich geschlossen bleiben müssen.
  • In Bayern und im Saarland sind die Ladenöffnungszeiten am strengsten geregelt.
  • Laut einer Umfrage der GfK (Gesellschaft für Konsumforschung) würden fast ein Drittel der Deutschen das Verkaufsverbot am Sonntag am liebsten komplett aufheben.

Shopping rund um die Uhr

In den letzten Jahren haben viele Bundesländer die Verkaufszeiten deutlich ausgedehnt und die gesetzlichen Vorgaben zum Ladenschluss liberalisiert. Doch inzwischen ziehen in einigen Städten und Kommunen die Behörden durchaus wieder eine restriktivere Handhabung bei der Erteilung von Sondergenehmigungen in Betracht.

Erst kürzlich entschied das Berliner Verwaltungsgericht, dass Spätverkaufsstellen (sog. Spätis) sonntags geschlossen bleiben müssen. Für Geschäfte, die bestimmte Waren wie Lebens- und Genussmittel zum sofortigen Verzehr anbieten, z. B. für Touristen, gibt es in Berlin nämlich eine Sonderregelung. 

Für Inhaber der Spätis, von denen es rund 900 in der deutschen Hauptstadt gibt, gilt laut Gericht die Sonderregelung jedoch nicht für Sonntage. Die Begründung: Berliner Spätis seien typischerweise allgemein und unspezifisch auf die Versorgung der näheren Umgebung und nicht auf den spezifischen Bedarf von Touristen ausgerichtet. 

Ladenschluss ist Sache der Bundesländer

Jedes Bundesland kann eigene Regelungen bezüglich der Ladenöffnungs- und Ladenschlusszeiten festlegen. Hamburg hat beispielsweise großzügige Ladenöffnungszeiten. In St. Pauli können Einzelhändler Ausnahmegenehmigungen beantragen, sodass sie ihre Geschäfte werktags von 6 bis 24 Uhr und sogar an Sonn- und Feiertagen von 10 bis 24 Uhr öffnen können. 

In Nordrhein-Westfalen ist nur am Samstag bereits um 22 Uhr Schluss, in Thüringen um 20 Uhr. Einzig in Bayern und im Saarland sind die Regeln restriktiv. Dort müssen Geschäfte generell um 20 Uhr schließen. In einigen Bundesländern gibt es mehrmals im Jahr verkaufsoffene Sonntage – an den anderen Sonntagen sind die Geschäfte allerdings geschlossen.

Die Gesetze zum Ladenschluss regeln die Zeiten, in denen in Verkaufsstellen Kundengeschäfte getätigt werden dürfen. Unter den Begriff der Verkaufsstellen fallen Läden aller Art, z. B. Tankstellen, Apotheken und standortfeste Stände, die gewerblich Waren verkaufen. Die Ladenöffnungsgesetze gelten dagegen nicht für Unternehmen, die Dienstleistungen anbieten, wie etwa Restaurants, Gastwirtschaften, Großhandelsbetriebe etc.

Wer seinen Laden außerhalb der regulären Geschäftszeiten für das Kundengeschäft öffnen will, muss eine Ausnahmegenehmigung – gegebenenfalls auch gegen Gebühr – bei der zuständigen Behörde beantragen, wobei die Genehmigung meist für ein Jahr gilt. Wer sich nicht an die gesetzlich vorgegebenen Öffnungszeiten hält, muss bei einem Verstoß gegen die Ladenschlussgesetze mit einem Bußgeld in stattlicher Höhe rechnen.

(COL)

Foto(s): ©Fotolia.com

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