Keine Eigenverwaltung nach der German Pellets-Insolvenz

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Keine Chance für Geschäftsführer Peter Leibold: Das AG Schwerin entschied sich gegen die vorgeschlagene Eigenverwaltung durch das German Pellets-Management. Die Wirtschaftsmedien berichten, dass die vorgeschlagene Besetzung des Gläubigerausschusses der tatsächlichen Gläubigerstruktur nicht entsprochen habe.

Für die Ablehnung kann es nach Meinung des Neusser Rechtsanwaltes Markus Jansen aber auch weitere mögliche Gründe geben: „Entweder man vertraut dem bisherigen Management nicht oder man hat begründete Zweifel, dass der Betrieb überhaupt fortgeführt werden kann!“ German Pellets-Chef Peter Leibold hatte sich kurz vor dem Insolvenzantrag noch einen erfahrenen Sanierer an Bord geholt.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin hat das Amtsgericht Schwerin eine absolute Expertin bestimmt: Bettina Schmudde ist Rechtsanwältin und Partnerin bei White&Case in Hamburg.

„Anlegern bleibt aktuell nicht viel zu tun“, so Rechtsanwalt Jansen, der als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht die weiteren Abläufe aus ähnlichen Verfahren kennt. Anleger sollten sich bei erfahrenen Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht über ihre Möglichkeiten informieren lassen. Im Insolvenzverfahren wird nach aktueller Rechtslage ein gemeinsamer Gläubigervertreter bestimmt werden, um mit der Insolvenzverwalterin zu verhandeln.

AJT Jansen Treppner Schwarz & Schulte-Bromby

Steuerberater Rechtsanwälte


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