German Pellets-Insolvenz: Eigenverwaltung abgelehnt! Anwälte bündeln Anlegerinteressen!

  • 1 Minuten Lesezeit

In Sachen German Pellets überschlagen sich die Ereignisse. Zunächst wurde völlig überraschend eine auf den 9. Februar anberaumte Gläubigerversammlung kurzfristig abgesagt, dann stellte der deutsche Brennstoffhersteller am 10. Februar Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung. Das Unternehmen ist offensichtlich zahlungsunfähig.

Nun hat das zuständige Insolvenzgericht Schwerin eine Eigenverwaltung abgelehnt. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Späth von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB hatte bereits gestern erklärt, dass er eine Sanierung in Eigenregie kritisch sehe und ablehne: „Sollte der Antrag auf Eigenverwaltung gestellt worden sein, so werden wir uns dagegen zur Wehr setzen, denn wir sehen es skeptisch, dass dieselben Unternehmensverantwortlichen hier in der Firma weiter Verantwortung übernehmen können. Auch sollte die Einrichtung eines Gläubigerausschusses oder eines gemeinsamen Vertreters geprüft werden.“

Auch andere Vertreter sahen die Insolvenz in Eigenregie kritisch.

Dieser Ansicht hat sich nun auch das Insolvenzgericht Schwerin angeschlossen. Die zuständige Richterin hatte offenbar erhebliche Zweifel daran, dass die Gläubiger mit einer Eigenverwaltung einverstanden sind.

Damit ist der Weg für ein klassisches Insolvenzverfahren geebnet. Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB werden ihre Mandanten im Insolvenzverfahren vertreten und die Forderungen aus den drei Anleihen zur Insolvenztabelle anmelden. Auch eine Vertretung in der zu erwartenden Gläubigerversammlung ist ratsam. Betroffene Anleihegläubiger können sich daher bei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg kostenlos registrieren. Die Interessengemeinschaft „German Pellets“ bei Dr. Späth & Partner bündelt dabei die Anlegerinteressen.

Dr. Späth & Partner mbB werden auch alle weiteren Möglichkeiten der Anleger prüfen, und zwar vor allem Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne gegen die Unternehmensverantwortlichen, denn alleine über das Insolvenzverfahren wird wohl nur eine teilweise Schadenskompensation möglich sein.

Seit dem Jahr 2002 sind Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und langjährig mit dem Bereich Mittelstandsanleihen, wie im gegenwärtigen Fall, bestens vertraut.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Walter Späth

Beiträge zum Thema