German-Pellets-Insolvenz zieht immer weitere Kreise

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Die Insolvenz der German Pellets GmbH wird immer undurchsichtiger. Jetzt hat das zuständige Gericht auch bei etlichen Tochterunternehmen die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Betroffen sind die German Pellets Genussrechte GmbH, die German Pellets Beteiligungs GmbH, die German Pellets Supply GmbH & Co. KG und die German Pellets Sachsen. „Nach wie vor tappen die Anleger völlig im Dunkeln, wie die finanzielle Situation bei German Pellets wirklich aussieht. Es ist daher wichtig, dass die Anleger sich organisieren, um ihre Rechte im Insolvenzverfahren zu wahren“, sagt Klaus Nieding, Vorstand der Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft.

„Spätestens jetzt sollten sich auch die Inhaber der nicht börsennotierten German Pellets-Genussrechte organisieren und ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. Diese Genussscheine wurden von der German Pellets Genussrechte GmbH begeben und nicht von der German Pellets GmbH, was zu einer unterschiedlichen Rechtsstellung der Genussrechtsinhaber im Vergleich zu den übrigen Anlegern führt, auch im Vergleich zu denen, die börsennotierte Genussrechte haben“, ergänzt Marvin Müller-Blom, Anwalt bei Nieding+Barth.

Wie undurchsichtig die Situation mittlerweile ist, zeigen die jüngsten Ereignisse. So soll laut Medienberichten mit dem Geld der Anleger angeblich unter anderem der Aufbau von Pellet-Werken in Übersee finanziert worden sein, die nicht im Eigentum von German Pellets, sondern einer der Familie des Ex-Chefs Peter Leibold nahestehenden Stiftung stehen sollen. Damit nicht genug, auch das erst jüngst von E.ON erworbene Kohlekraftwerk in Belgien, welches aufwändig auf Pelletbetrieb umgerüstet werden soll, soll ebenfalls nicht mehr zur German Pellets Gruppe gehören, sondern an eine österreichische Gesellschaft weitergereicht worden sein. „Hier brauchen wir schnellst möglich Klarheit“, sagt Nieding.

Klar scheint immerhin, dass die Anleihebesitzer die größte Gläubigergruppe bei der German Pellets GmbH stellen. „Ein Grund mehr, geschädigte Anleger an den Entscheidungen im Insolvenzverfahren zu beteiligen. Ohne eine Bündelung der Interessen wird das allerdings nicht funktionieren“, stellt Nieding klar. „Darüber hinaus sollten die Anleger ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen, denn spätestens, wenn die vorläufigen Insolvenzverwalter ihre Begutachtung abgeschlossen haben und das endgültige Insolvenzverfahren – wovon ich ausgehe – eröffnet wird, müssen die Forderungen angemeldet werden und die Anleger müssen schauen, ob sie weitere Ansprüche gegen kapitalstarke Dritte („tiefe Taschen“) geltend machen können, um ihren Verlust zu begrenzen. Wir bereiten darüber hinaus im Auftrag von Anleihegläubigern die Wahl eines gemeinsamen Vertreters der Anleiheinhaber vor“, erläutert Nieding.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter der German Pellets Genussrechte GmbH, der German Pellets Beteiligungs GmbH und der German Pellets Sachsen GmbH hat das Amtsgericht Schwerin jeweils Herrn Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz von der Großsozietät White & Case bestellt. Rechtsanwältin Bettina Schmudde, ebenfalls von der Sozietät White & Case, bereits vorläufige Insolvenzverwalterin der German Pellets GmbH, wurde darüber hinaus zur vorläufigen Insolvenzverwalterin der German Pellets Supply GmbH & Co. KG bestellt. Die vorläufigen Insolvenzverwalter haben angekündigt, die Anleger über die finanzielle Situation zu informieren. Hierzu haben die Insolvenzverwalter eine elektronische Registrierung der Anleger vorgesehen, welche ab dem 29.02.2016 möglich sein soll.

Die Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft bietet betroffenen Anlegern eine kostenlose Registrierung an unsere E-Mail-Adresse, um sich über die weiteren Entwicklungen zu informieren.


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