Keine Freude nach „Vaterfreuden“ - zwei Abmahnungen im Umlauf

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Zwei unterschiedliche Kanzleien behaupten, ihre Mandanten dürften Rechte an dem Filmwerk „Vaterfreuden“ geltend machen. Was dies mit den Abmahnungen auf sich hat

Aktuell mahnen zwei unterschiedliche Kanzleien die vermeintlich unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung an dem Film „Vaterfreunden“ mit den Darstellern Matthias Schweighöfer und Tom Beck ab.

Zum einen mahnt die für Filesharingabmahnungen bekannte Hamburger FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der Pantaleon Films GmbH die unberechtigte Verwertung an dem Film ab. So heißt es in den Schrieben, das Filmwerk sei ein „großer Kinoerfolg“ gewesen. Bereits am ersten Wochenende haben 483.000 Kinobesucher den Film gesehen. Das Produktionsbudget habe 5,5 Millionen Euro betragen.

Das Recht, das Filmwerk öffentlich zugänglich zu machen, habe die Pantaleon Films GmbH aus ihrer Eigenschaft als Produzentin des Films. Zur Abgeltung sämtlicher Forderungen und zur gültigen Beilegung der Angelegenheit fordert FAREDS dazu auf, einen Vergleichsbetrag in Höhe von 1.200 EUR an ein Konto zu überweisen.

Unterschiedliche Rechteinhaber

Pikant ist, dass auch die Warner Bros. Entertainment GmbH mit Sitz in Hamburg vermeintliche Urheberrechtsverletzungen durch die Münchener Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer an dem Film abmahnen lässt. Die Warner Bros. Entertainment GmbH sei nach dem Schreiben „ausschließlich berechtigt, Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadenersatz- und Aufwendungsersatzansprüche“ an dem Filmwerk „Vaterfreuden“ geltend zu machen.

Von einer Abmahnung aus Hamburg scheint in München nichts bekannt zu sein.

Zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche fordert Waldorf Frommer dazu auf, einen Vergleichsbetrag in Höhe von 815,- EUR zu bezahlen.

„Wir werden die Gegenseiten dazu auffordern, uns die Widersprüche zu erklären. Notfalls werden wir dies auch vor Gericht klären lassen“, sagte der Berliner Medienanwalt Johannes von Rüden am Dienstagnachmittag. Gemeinsam mit dem Team von Abmahnhelfer.de wehrt der Berliner Anwalt seit Jahren Abmahnungen der Film- und Musikindustrie ab. „Dass mehrere Unternehmen an einem Filmwerk unterschiedliche Rechte geltend machen, ist nichts ungewöhnliches“, sagt von Rüden und ergänzt: „Ungewöhnlich ist es aber, wenn jemand behauptet, ausschließlich die Rechte zu haben, ein anderer aber dennoch abmahnt.“

Betroffenen rät von Rüden zur Ruhe und zu Gelassenheit. Die Rechtsprechung habe sich in den vergangenen Jahren stetig zum Vorteil der Verbraucher entwickelt. Die in den Abmahnschreiben genannten Urteile sind meist schon überholt oder nur „Einzelfallentscheidungen“. Meist werden Urteile, die dem Verbraucher dienen, gar nicht erst benannt.

Unter www.abmahnhelfer.de/faq bietet die Berliner Rechtsanwaltskanzlei ein umfangreiches Informationsportal zum Thema an. Unter einer Rufnummer können Betroffene sich kostenlos beraten lassen.


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