Keine Rückerstattung bei schlechten Ghostwriterarbeiten?

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In den letzten Jahren hat Heimarbeit deutlich zugenommen und auch Studenten verbringen mehr Zeit vor dem heimischen Computer als im Hörsaal. Diese neu gewonnene Freiheit hat zur Folge, dass auch das Geschäft mit Ghostwritern wächst. Doch nicht jeder Ghostwriter hält was er verspricht. Bereits in meinem Artikel vom 11.08.2020 habe ich auf betrügerische Ghostwriter und Agenturen hingewiesen. In den vergangenen zwei Jahren hat sich gezeigt, dass sich die Situation für Kunden deutlich verschärft hat. Ghostwriter und Agenturen haben rechtlich dazugelernt. 

Worum geht es?

Das Hauptproblem bei der Beauftragung eines Ghostwriters ist, wenn die Erwartungen zwischen Kunden und Ghostwriter auseinander gehen. In den meisten Fällen können diese Differenzen durch ein kurzes Gespräch aus der Welt geschafft werden. Häufig zeigt sich aber, dass die Ghostwriter und Agenturen an einem solchen Gespräch kein Interesse haben. Resultat davon ist dann meist eine Arbeit, die durch schlechte Orthografie und eine noch schlechtere wissenschaftliche Arbeitsweise auffallen. In diesen Fällen stellen sich die Kunden die Frage, welche Rechte sie geltend machen können.

Welche Rechte haben Kunden von Ghostwritern?

Grundsätzlich handelt es sich bei einem Ghostwritervertrag um einen Werkvertrag. Hierdurch wird der Ghostwriter zur Herstellung eines versprochenen Werkes, also der Auftragsarbeit, verpflichtet, § 631 Abs. 1 BGB. Im Gegenzug erhält der Ghostwriter das vereinbarte Honorar vom Kunden.

Entspricht die Arbeit nicht dem, was zuvor zwischen den Parteien vereinbart wurde, spricht man von einem Mangel § 633 BGB. Ein solcher Mangel kann auch dann vorliegen, wenn die Arbeit von dem abweicht, was man bei einer typischen Arbeit dieser Art erwarten würde. Klassische Mängel in einer Ghostwriterarbeit sind vor allem: häufige Rechtschreibfehler (mehr als nur vertippen); Plagiate; Bearbeitung eines anderen Themas als beauftragt oder schlicht falsche oder erfundene Ergebnisse.

Liegt ein solcher Mangel vor, kann der Kunde beim Ghostwriter Rechte geltend machen. Diese Rechte finden sich im § 634 BGB und lauten wie folgt:

  • Nacherfüllung in Form von Neulieferung oder Nachbesserung,
  • Selbstvornahme auf Kosten des Ghostwriters,
  • Rücktritt vom Vertrag,
  • Minderung des Werkpreises,
  • Schadensersatz oder Ersatz der Aufwendungen.

Diese Ansprüche sind im Zweifel auch gerichtlich durchsetzbar.

Welche Probleme bestehen bei Ghostwriterverträgen?

Ghostwriterverträge haben jedoch ein erhebliches Problem. So haben in den letzten Jahren Gerichte und Anwälte von Ghostwritern den § 817 BGB für sich entdeckt. Hiernach ist die Rückforderung aus einem Vertrag, der gegen die guten Sitten verstößt, ausgeschlossen. Das heißt, ein Kunde kann, bei einer mangelhaften Leistung des Ghostwriters, sein Geld nicht zurückfordern, wenn der Ghostwritervertrag als sittenwidrig eingestuft wird.

Sittenwidrig ist ein Vertrag, wenn er auf eine allgemein zu missbilligende Handlung gerichtet ist. Im Falle von Ghostwriterverträgen kann dies etwa der Fall sein, wenn ein Student die Erstellung einer Abschlussarbeit oder Hausarbeit in Auftrag gibt. In solchen Fällen wird angenommen, dass den Studenten kein Rückzahlungsanspruch aus dem Werkvertrag zusteht, da er den Vertrag nur abgeschlossen hat, damit er bei seiner Prüfung schummeln kann.

Wie erkennt man, ob ein Ghostwritervertrag sittenwidrig ist?

Grundsätzlich sind Ghostwriterverträge nicht sittenwidrig. Selbst die Erstellung eines Entwurfs einer Haus- oder Abschlussarbeit muss nicht zwingend sittenwidrig sein. Entscheidend sind immer die Umstände des Einzelfalles. Konkret auf Ghostwriterverträge bezogen heißt das, entscheidend ist, was in den E-Mails und Gesprächen mit dem Ghostwriter besprochen wurde. Geht aus den E-Mails hervor, dass es sich bei dem Auftrag um die Erstellung einer Haus- oder Abschlussarbeit handelt, die den Zweck hat als Prüfung eingereicht zu werden, dann stehen die Karten für den Kunden schlecht. Wird hingegen die Erstellung eines Buches oder einer anderen Arbeit beauftragt, die nicht im Zusammenhang mit einer Prüfung steht, können die Rechte aus dem Werkvertragsrecht meist problemlos eingefordert werden.

Was tun, wenn man eine mangelhafte Ghostwriterarbeit erhalten hat?

Sollte man mit der beauftragten Ghostwriterarbeit nicht zufrieden sein, bietet sich zunächst ein Gespräch mit dem Ghostwriter an. Regelmäßig sind diese bestrebt ihre Kunden glücklich zu machen und bieten damit Nachbesserungen an. Ein solches Gespräch sollte auch bei vereinbarten Teillieferungen regelmäßig geführt werden, damit die Arbeit nicht in eine Richtung geht, die vom Kunden nicht gewünscht wird.

Verweigert der Ghostwriter sämtliche Nachbesserungsanfragen und reagiert auch nicht auf gesetzte Fristen, sollten die E-Mails geprüft werden. Geht aus der Kommunikation mit dem Ghostwriter hervor, dass es sich hierbei um eine Hausarbeit oder Abschlussarbeit handelt, wird eine rechtliche Durchsetzung der Ansprüche schwer. In solchen Fällen kann es meist günstiger sein, das gezahlte Geld als Lehrgeld anzusehen und beim nächsten Mal die Hausarbeit doch selbst zu schreiben.

Sollten Sie sich unsicher sein, oder Ihr Fall anders gelagert sein, kann sich der Gang zum Rechtsanwalt lohnen. In einer ersten Prüfung Ihrer Unterlagen, können die Chancen für Ihre Rechtsdurchsetzung geprüft werden. Gerne berate ich Sie in dieser Hinsicht und helfe Ihnen bei der Entscheidung Ihrer weiteren Schritte.

Sebastian Geidel

Rechtsanwalt

Foto(s): @pixabay.com


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