Keine Vererblichkeit von Urlaubsabgeltung

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Durch den Tod des Arbeitnehmers endet das Arbeitsverhältnis und entfällt der Urlaubsanspruch.

Er wandelt sich nicht in einen Abgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz um, auch wenn der Arbeitnehmer, aufgrund der durch den Tod herbeigeführten Beendigung des Arbeitsverhältnisses, den Urlaub nicht nehmen konnte. Auf die Erben des Arbeitnehmers können somit keine Abgeltungsansprüche wegen nicht genommenen Urlaubs übergehen (BAG Urt. vom 20.09.2011-9 AZR 416/10).

Das Bundesarbeitsgericht hat mit dieser Entscheidung eine vorausgegangene entgegengesetzte Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm aufgehoben, die den Erben noch eine Abgeltung für 35 Urlaubstage in Höhe von 3230,50 EUR zugesprochen hatte.


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