Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei Kündigung des Immobiliendarlehens: In diesen Fällen ist es möglich.

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1. Einführung 

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist ein Begriff, der vielen Immobilienbesitzern und Kreditnehmern bekannt ist. 

Sie tritt in den Vordergrund, wenn ein Immobiliendarlehen vorzeitig gekündigt wird. 

Dies kann aus verschiedenen Gründen geschehen, wie etwa dem Verkauf der Immobilie oder einer Umschuldung. 

Die Vorfälligkeitsentschädigung dient als Ausgleich für die Bank, da diese durch die vorzeitige Kündigung Zinseinnahmen verliert.

Für den Kreditnehmer stellt eine Vorfälligkeitsentschädigung zumeist ein "schlechtes Geschäft" dar.


2. Grundsatz: Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung

Der Sinn und Zweck einer Vorfälligkeitsentschädigung liegt darin, den finanziellen Schaden der Bank zu kompensieren, der durch den entgangenen Zinsgewinn entsteht. 

Gesetzliche Normen, wie § 490 Abs. 2 S. 3. BGB, und die Rechtsprechung sehen die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung grundsätzlich als rechtmäßig an. 

So heißt es in § 490 Abs. 2 S. 3 BGB:

"Der Darlehensnehmer hat dem Darlehensgeber denjenigen Schaden zu ersetzen, der diesem aus der vorzeitigen Kündigung entsteht (Vorfälligkeitsentschädigung)."

Die Banken sichern sich so gegen das Risiko ab, das durch die vorzeitige Kündigung des Darlehensvertrags entsteht.


3. Ausnahmetatbestände bei denen keine Vorfälligkeitsent-schädigung zu bezahlen ist

Es gibt jedoch Ausnahmefälle, in denen keine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden muss. 

Ein solcher Fall tritt u. a. ein, wenn der Verbraucher in seinem Immobiliar-Verbraucherdarlehens-vertrag nicht auf das außerordentliche Kündigungsrecht hingewiesen wurde. So hat beispielsweise das Landgericht Ravensburg in seinem Urteil vom 21. März 2023 (Az. 2 O 277/22) entschieden, dass in solchen Fällen eine Kündigung ohne die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich ist. 

Weitere Ausnahmen ergeben sich bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung, unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) etc.


4. Eine Vertragsprüfung lohnt sich

Angesichts der möglichen hohen Summen, die durch eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen können, ist die Prüfung des Darlehensvertrags durch einen fachkundigen Rechtsanwalt empfehlenswert. 

Eine solche Überprüfung kann aufdecken, ob einer der genannten Ausnahmetatbestände vorliegt, und somit helfen, erhebliche Kosten zu sparen. Im Optimalfall sind gar keine Zinsen und Kosten bei einer vorzeitigen Kündigung zu bezahlen.

Insbesondere bei komplexen Vertragswerken und sich ständig ändernder Rechtsprechung ist fachlicher Rat unerlässlich.

Insgesamt zeigt sich, dass die Kündigung eines Immobiliendarlehens und die damit verbundene Vorfälligkeitsentschädigung ein komplexes Thema ist, das individuell betrachtet werden muss. 

Die Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen und möglicher Ausnahmen kann für Darlehensnehmer finanziell sehr relevant sein.


Dieser Artikel stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich einen groben Erstüberblick über die geschilderte und sehr komplexe rechtliche Materie. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts erhalten. 

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