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Keinen Studienplatz erhalten? Klagen Sie sich in Ihren Wunschstudiengang ein

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Die Bildungsmisere in unserem Land ist hinlänglich bekannt. Obwohl die Wirtschaft dringend auf qualifizierte Fachkräfte angewiesen ist, stehen in vielen Studiengängen viel zu wenig Studienplätze zur Verfügung. Die Folge davon ist, dass Bewerber ihr Wunschstudium entweder gar nicht oder nur mit einer teilweise jahrelangen Wartezeit aufnehmen können. Wer im „normalen" Vergabeverfahren leer ausgeht, hat jedoch die Möglichkeit, sich außerhalb der festgesetzten Aufnahmekapazitäten in den Studiengang einzuklagen.

Anspruch auf Aufnahme außerhalb der festgesetzten Kapazitäten möglich

Aus dem Grundrecht der Berufswahlfreiheit folgt zwar keine Verpflichtung des Staates auf Schaffung neuer, zusätzlicher Studienplätze. Allerdings sind die staatlichen Hochschulen verpflichtet, die bei ihnen vorhandenen Kapazitäten auch vollständig auszuschöpfen. Genau an dieser Stelle setzt die juristische Geltendmachung eines Zulassungsanspruchs außerhalb der festgesetzten Kapazitäten an. Für die Berechnung der zur Verfügung stehenden Studienplätze gilt nämlich die Kapazitätsverordnung, die in ihrer Anwendung durchaus kompliziert ist. Aus diesem Grunde kommt es häufiger vor, dass die Hochschulen rechtsfehlerhaft von weniger verfügbaren Studienplätzen ausgehen als tatsächlich vorhanden.

Antrag bei der Universität und Eilantrag beim Verwaltungsgericht notwendig

Die Rechtmäßigkeit der Kapazitätsberechnung der Hochschulen kann man in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren überprüfen lassen. Juristisch gesehen handelt es sich dabei nicht um ein Klageverfahren, sondern um ein „Eilverfahren". Die Einleitung eines solchen ist notwendig, da die Überprüfung in einem gewöhnlichen Klageverfahren so lange dauern würde, dass sie für den Studienwilligen zu spät käme. Im Eilverfahren hingegen wird innerhalb weniger Monate entschieden. In einigen Bundesländern ist allerdings neben dem Eilantrag zwingend noch ein fristgebundener Antrag an die Hochschule selbst zu stellen.

Auch bei diesem Weg braucht man manchmal etwas Glück

Sofern die Hochschule tatsächlich ihre Kapazitäten falsch berechnet hat und zusätzliche Studienplätze zur Verfügung stehen, stellt sich die Frage, wer diese zusätzlichen Plätze erhält.

Zunächst einmal ist festzustellen, dass ausschließlich die Personen, die auch tatsächlich einen entsprechenden Anspruch gerichtlich geltend gemacht haben, von den zusätzlichen Studienplätzen profitieren können. Es stellt sich allerdings die Frage der Verteilung, wenn mehr „Kläger" als zusätzliche Studienplätze vorhanden sind. Die allermeisten Gerichte entscheiden hier innerhalb dieser Gruppe nicht nach den üblichen Vergabekriterien wie zum Beispiel der Abiturnote, sondern lassen das Los entscheiden. Auch bei diesem Weg ist also hin und wieder ein kleines bisschen Glück notwendig, um den Studienplatz tatsächlich zu erhalten.

Dennoch ist die „Studienplatzklage" grundsätzlich ein durchaus geeignetes Mittel, um sich das Wunschstudium ohne jahrelange Wartezeit zu ermöglichen.

Florian Hupperts

Rechtsanwalt


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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