🎵 KI in der Musikproduktion – Zwischen Kreativität, Urheberrecht und Zukunftsfragen

  • 4 Minuten Lesezeit
Was passiert, wenn eine künstliche Intelligenz plötzlich deinen Sound produziert – und das in wenigen Minuten, statt in monatelanger Feinarbeit? Genau darum geht es in der aktuellen Podcast-Folge „Kaffeerecht“ der Kanzlei TWW.Law. Gemeinsam mit dem DJ und Musikproduzenten Nils Zimmermann werfen die Hosts einen detaillierten Blick auf den Einsatz von KI in der Musikproduktion – und welche rechtlichen Fragen dabei entstehen.

Die Musikproduktion im Wandel – von Notenblättern zu Maschinenklängen

Früher war Musik ein manuelles Handwerk: Notenblätter, Instrumente, Studioaufnahmen. Heute läuft viel davon digital – gerade in der elektronischen Musik. Produzenten wie Nils Zimmermann erstellen Tracks mit Software wie Ableton oder FL Studio, häufig auf Basis von sogenannten „Samples“ oder eigenen digitalen Kompositionen. Dabei entstehen Musikwerke, die rechtlich betrachtet urheberrechtlich geschützt sein können – sofern ein persönlicher, kreativer Schaffensprozess vorliegt.

Und genau an dieser Stelle kommt die KI ins Spiel.

KI als Werkzeug – oder als Schöpfer?

Künstliche Intelligenz in der Musik gibt es schon länger: In Form von Plugins, die etwa beim „Mastern“ helfen – also dabei, die einzelnen Elemente eines Tracks klanglich zu optimieren. Diese Tools funktionieren wie ein digitaler Tontechniker – und sind rechtlich unproblematisch, weil sie das vom Menschen geschaffene Werk nur verfeinern.

Ganz anders sieht es aus, wenn die KI selbst Musik generiert. Immer mehr Tools – wie z. B. Udio – ermöglichen es, komplette Tracks allein auf Basis von Textbefehlen („Prompts“) zu erstellen. Der User schreibt z. B. „ein melancholischer Techno-Track mit Harfe“, und schon liefert die KI eine 30-sekündige Komposition. Diese kann man verlängern, variieren oder anpassen lassen. Der Mensch gibt nur den Anstoß – die kreative Schöpfung liegt bei der Maschine.

Aber ist das dann noch ein urheberrechtlich geschĂĽtztes Werk?

Laut aktueller Rechtslage: Nein. Denn das Urheberrecht schützt Werke, die durch menschliche Kreativität entstanden sind. Eine Maschine, die automatisch Musik erzeugt, ist kein Urheber im Sinne des Gesetzes – auch wenn das Ergebnis beeindruckend klingt.

Und das bringt Probleme mit sich:

  • Wer besitzt die Rechte an KI-generierter Musik?
  • Darf ich diese Songs bei Spotify oder YouTube veröffentlichen?
  • Wie steht es mit der Monetarisierung ĂĽber GEMA & Co.?

Gerade Plattformen wie Spotify fordern mittlerweile aktiv, dass Tracks nicht ausschließlich KI-generiert sein dürfen – zumindest nicht, ohne dies offenzulegen.

Zwischen Remix und Plagiat – wo liegt die Grenze?

Ein weiteres Praxisproblem: Wenn KI ein Stück erzeugt, das zufällig oder durch Training auf urheberrechtlich geschütztem Material entsteht – etwa im Stil von Johnny Cash oder Robbie Williams –, kann das schnell zu Rechtsverletzungen führen. Auch wenn Namen oder Stile gar nicht aktiv eingegeben wurden, besteht die Gefahr, dass KI-Outputs mit existierenden Songs übereinstimmen.

Rechtlich wird es besonders dann kritisch, wenn Stimmen bekannter Künstler imitiert oder bestehende Tracks zu neuen Stücken zusammengesetzt werden – ohne Lizenz oder Erlaubnis. Für Künstler, Plattformen und Nutzer stellt sich damit eine entscheidende Frage: Wie viel menschliche Kontrolle braucht es, um Musik zu „deiner“ Musik zu machen?

KI als kreativer Helfer – oder Konkurrent?

Aus künstlerischer Sicht betont Nils Zimmermann klar: Der echte kreative Prozess, das bewusste Komponieren, Strukturieren und Experimentieren, kann durch KI nicht ersetzt werden. Zwar könnten einfache Hintergrundtracks – etwa für Werbung oder „Study Beats“ – irgendwann massenhaft automatisiert erstellt werden. Doch bei komplexeren Genres wie Techno oder Filmmusik zeigt sich aktuell noch ein Qualitätsunterschied zugunsten des Menschen.

Die Zukunft? Spannend, aber ungewiss. Denkbar ist etwa, dass DJs künftig mit einer personalisierten KI auftreten – wie der niederländische Produzent Reinier Zonneveld, der mit einer eigens trainierten KI-Version seiner selbst live auftreten will. Aber auch hier stellt sich die Frage: Ist das noch Kunst – oder schon Code?

Was sollten Kreative und Unternehmen jetzt beachten?

1. Transparenz ist Pflicht

Wenn KI genutzt wird, sollte das offen kommuniziert werden – gerade bei Veröffentlichungen auf kommerziellen Plattformen.

2. Urheberrecht bleibt menschlich

Rechtlich geschützt sind nur Werke, die durch kreative menschliche Leistung entstanden sind. Ein reines KI-Stück ist (noch) nicht schutzfähig.

3. KI als Werkzeug nutzen, nicht als Ersatz

Wer KI als Unterstützung beim Mastern oder Arrangieren nutzt, bleibt auf der sicheren Seite – und behält die kreative Kontrolle.

4. Vermeide stilistische Plagiate

Tracks, die im Stil bekannter Künstler erstellt werden, können zu Abmahnungen führen – auch ohne direkte Kopie.

5. Bleib auf dem Laufenden

Die Rechtslage rund um KI und Urheberrecht ist im Wandel – u. a. durch neue EU-Regelungen wie die KI-Verordnung, die u. a. Transparenzpflichten für Trainingsdaten vorsieht.

Fazit: Zwischen Innovation und Verantwortung

KI kann Musikproduktion revolutionieren – sie beschleunigt Prozesse, erweitert kreative Möglichkeiten und macht Musik zugänglicher. Doch mit dieser Freiheit kommt auch Verantwortung: gegenüber Urhebern, Hörern und der eigenen künstlerischen Integrität.

Wer sich mit dem Thema vertiefend auseinandersetzen will, findet in der aktuellen Podcast-Folge von Kaffeerechtspannende Einblicke aus der Praxis – mit klaren rechtlichen Einschätzungen und einem ehrlichen Blick auf die Realität kreativer Arbeit im KI-Zeitalter.

Wenn du rechtliche Fragen rund um Urheberrecht, Musikproduktion oder den Einsatz von KI hast, bietet die Kanzlei TWW.Law fundierte Beratung – speziell für Kreative, Unternehmer und Unternehmen.

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Foto(s): Image by Bruno from Pixabay

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Fachanwalt Urheber-/MedienR Dennis Tölle

Beiträge zum Thema