Kinderwunschbehandlung: 15 Prozent Erfolgswahrscheinlichkeit reichen aus

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Das Landgericht Dortmund hat mit Urteil vom 31.01.2013, AZ: 2 O 385/11, zu Gunsten meines privat krankenversicherten Mandanten klargestellt:

Besteht beim Versicherungsnehmer eine verminderte Spermienqualität, die eine Befruchtung auf natürlichem Wege hindert, so dass dieser nur durch eine In-Vitro-Fertilisation Kinder zeugen kann, und besteht für einen weiteren Versuch der In-Vitro-Fertilisation eine Erfolgswahrscheinlichkeit von mindestens 15 %, ist die private Krankenversicherung verpflichtet, die Kosten für eine beantragte Kinderwunschbehandlung zu erstatten.

Der Mandant unterhält seit 2001 eine private Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung. Zuvor waren bereits drei Kinderwunschbehandlungen gescheitert. Bei der Partnerin des Mandanten bestand eine Krankheit in Form eines Verschlusses des Fimbrientrichters rechts (Ende des Eileiters) und eine Endometriose des Beckenperitoneums. Die private Krankenversicherung hatte die medizinische Notwendigkeit der Behandlung bestritten, weil beim Kläger eine Zeugungsunfähigkeit nicht vorliege. Wegen des Verschlusses des Fimbrientrichters rechts und einer Endometriose im Beckenperitoneum bei der Partnerin bestritt die private Krankenversicherung die mindestens 15 %ige Erfolgsaussicht des Kinderwunschversuches. Der gerichtliche Sachverständige hatte allerdings in einem Gutachten vom 04.09.2012 bestätigt, dass der Kläger unter einer verminderten Spermienqualität leide. Diese verhindere eine Befruchtung auf natürlichem Wege. Eine In-Vitro-Fertilisation mit intrazytoplasmatischer Spermieninjektion sei medizinisch notwendig im Rahmen der Versicherungsbedingungen. Für einen weiteren Versuch der In-Vitro-Fertilisation mit intrazytoplasmatischer Spermieninjektion bestehe auch unter Berücksichtigung der drei vorangegangenen Behandlungen ohne Eintritt einer Schwangerschaft und der individuellen Faktoren der Partnerin eine persönliche Erfolgswahrscheinlichkeit von 19,85 % und damit über 15 %.

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist aber lediglich eine mindestens 15 %ige Erfolgsaussicht notwendig.

(Landgericht Dortmund, Urteil vom 31.01.2013, AZ: 2 O 385/11)

Christian Koch, Fachanwalt für Medizinrecht


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