Kinderwunschbehandlung – Probleme mit der Kostenerstattung?

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Liegt ein unerfüllter Kinderwunsch vor, suchen Paare immer häufiger ein Kinderwunschzentrum auf. Hier wird schnell klar, dass die ersehnte Behandlung recht kostenintensiv werden kann. Spätestens, wenn eine In-Vitro-Fertilisation (IVF), ggf. in Kombination mit einer intracytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) folgt.

Wer übernimmt eigentlich die Kosten? 

Die Antwort hängt von der Versicherung des Paares ab.

Sind beide Partner gesetzlich versichert übernimmt die GKV (gesetzliche Krankenversicherung) auf Antrag gemäß § 27a SGB V einen Teil der Kosten, für maximal drei Behandlungsversuche, wenn

  • die Partner verheiratet sind und ausschließlich eigene Ei- und Samenzellen verwendet werden,
  • eine Beratung stattgefunden hat,
  • die Partner mindestens das 25. Lebensjahr vollendet und
  • die Frau das 40. und der Mann das 50. Lebensjahr noch nicht beendet haben.

Sind beide Partner privat versichert, sind die Kosten im versicherungsrechtlichen „Normalfall“ von der Versicherung des Partners zu übernehmen, der die Kinderlosigkeit aus medizinischer Sicht „verursacht“ hat. Nicht selten kommt es bei privat Versicherten zum Streit mit der PKV (private Krankenversicherung) über die Frage der medizinischen Notwendigkeit. Dies Problem tritt insbesondere dann auf, wenn der Mann als Verursacher identifiziert wurde und es zu Unstimmigkeiten bei der Auswertung der Spermiogramm Ergebnisse kommt.

Schwierig wird es, wenn die Partner „gemischt versichert“ sind, d. h. ein Partner gesetzlich und einer privat. Ist der die Behandlung „verursachende“ Partner gesetzlich versichert, bleibt es in der Regel bei dem GKV-Zuschuss. Ist er privat versichert, können grundsätzlich beide Versicherungen in Anspruch genommen werden. Dies führt nicht selten zu Problemen in der Abwicklung.

Zusätzlich kann beim Freistaat Sachsen eine finanzielle Förderung von bis zu 50 % des Eigenanteils der Kinderwunschbehandlung beantragt werden.

Haben Sie Fragen zu den Erstattungsmöglichkeiten? Oder hat die Versicherung die Kostenübernahme abgelehnt? – War die Behandlung erfolgreich, haben Sie schönere Sorgen als sich mit der Versicherung herumzuärgern und wollen die langersehnte Schwangerschaft genießen. Gerne übernehme ich die Beratung und Vertretung und betreue Sie mit viel Erfahrung und Empathie. Auch im anderen Fall sollten Sie nicht zusätzlich zu dem persönlichen Rückschlag auf den Kosten sitzen bleiben.


[Autorin: RAin Bettina Weber, Fachanwältin für Medizinrecht, Tätigkeitsschwerpunkt Gewerblicher Rechtsschutz;

Ihr Ansprechpartner bei uns: RA Matthias Herberg, Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Sozialrecht, Telefon 0351 80718-56, herberg@dresdner-fachanwaelte.de]



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