Kinderwunschbehandlung: Embryonenschutzgesetz hindert nicht Erstattungspflicht der PKV

  • 1 Minuten Lesezeit

Seitdem die Kinderwunschbehandlung von Bundesgerichtshof als erstattungspflichtige Heilbehandlung im Sinne der Versicherungsbedingungen der privaten Krankenversicherung anerkannt wurde, beschäftigen derartige Rechtsstreitigkeiten regelmäßig die Gerichte. Das liegt zum einen daran, dass die Versicherer zurückhaltend in der Erstattung vorgehen, die Kausalität der Erkrankung des bei ihr versicherten häufig bestreiten und überhöhte Arztrechnungen kürzen, wodurch im Verfahren regelmäßig eine umfangreiche Beweisaufnahme notwendig wird. Zum anderen ist dies aber auch darin begründet, dass viele Teilfragen versicherungsrechtlicher Natur - die die Versicherten regelmäßig nicht interessieren - bislang noch ungeklärt sind.

Eine dieser Fragen war bislang, welche Auswirkungen es hat, wenn der Behandler der Patientin mehr als 5 Eizellen entnimmt und diese im weiteren befruchtet, da das Embryonenschutzgesetz verbietet, mehr als fünf befruchtete Eizellen einzusetzen. In dieser Situation steht immer in Frage, ob die Entnahme von mehr als 5 Eizellen medizinisch notwendig sein kann und ob der Verstoß gegen das Embryonenschutzgesetz zur Nichtigkeit des Behandlungsvertrags führt, so dass der Versicherer mangels Anspruchs des Behandlers nicht leisten muss.

Das AG München hat in seiner Entscheidung vom 27.04.2012, 242 C 202/11 nun entschieden, dass auch die Entnahme von mehr als 5 Eizellen medizinisch notwendig sein kann und dass der Verstoß gegen das Embryonenschutzgesetz - wenn ein solcher denn vorläge, was das Gericht bezweifelt - nicht zur Nichtigkeit des Vertrags führt. Damit dürfte diesem Verteidigungseinwand der Versicherer nunmehr die Grundlage entzogen sein, auch wenn es sich letztendlich nur um eine amtsgerichtliche Entscheidung handelt.

Heiko Effelsberg, LL.M.

Rechsanwalt

Fachanwalt für Versicherungsrecht


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Heiko Effelsberg LL.M.

Beiträge zum Thema