Kindesunterhalt - Wie viel Unterhalt muss ich bezahlen?

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Der Elternteil, bei dem das minderjährige Kind lebt, erbringt seine Unterhaltspflicht in der Regel durch Naturalunterhalt, d. h. durch dessen Betreuung. Der andere Elternteil schuldet Kindesunterhalt. Bei der Berechnung des Kindesunterhalts findet die sog. Düsseldorfer Tabelle Anwendung. Diese ist in Einkommensgruppen des Unterhaltspflichtigen und in Altersgruppen des Kindes eingeteilt. Diese wird jährlich aktualisiert.

Relevantes Einkommen

Zu Grunde zu legen ist zunächst das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen. Dieses ist um eine Pauschale für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit zu kürzen. Sodann kann die Einstufung in die Düsseldorfer Tabelle vorgenommen werden. Dabei ist zu beachten, dass die Düsseldorfer Tabelle auf den Fall zugeschnitten ist, dass zwei Unterhaltsberechtigte vorhanden sind. Bei mehr oder weniger Unterhaltsberechtigten wird eine Hoch- bzw. Rückstufung vorgenommen.

Bei einer Veränderung des Nettoeinkommens kann sich die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners und somit auch die Unterhaltshöhe verändern. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass insbesondere gegenüber minderjährigen Kindern eine Erwerbsobliegenheit besteht. Im Falle einer selbstverschuldeten Einkommensminderung, z. B. durch eigene Kündigung oder selbst gewählte Teilzeittätigkeit, wird ein höheres, fiktives Einkommen der Berechnung des Kindesunterhalts zugrunde gelegt.

Berechnung des Kindesunterhalts

Wenn das Einkommen eingruppiert wurde, kann die Höhe des Kindesunterhalts aus der Düsseldorfer Tabelle abgelesen werden. Von dem Tabellenbetrag ist dann die Hälfte des staatlichen Kindergeldes abzuziehen. Bei dem so errechneten Betrag handelt es sich um den geschuldeten Kindergeldbetrag. Je nach Alter des Kindes kann sich die Höhe des Kindesunterhalts im Laufe der Zeit verändern.


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