Klage auf Zahlung einer Vertragsstrafe aus Unterlassungserklärung: Rechtsanwälte Kessler Kaiser i. A. d. AUDI AG

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Schon oft haben wir über Abmahnungen und die Abgabe von Unterlassungserklärungen berichtet und darauf hingewiesen nicht vorschnell eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben.

Die Rechtsanwälte Kessler Kaiser haben im Auftrag der Audi AG Klage auf Zahlung einer Vertragsstrafe aufgrund eines Verstoßes gegen eine Unterlassungserklärung eingereicht.

Der Klage vorausgegangen ist folgender Sachverhalt:

Der Beklagte soll Zubehörteile für Kraftfahrzeuge verkauft haben, auf denen Markenzeichen der Audi AG abgebildet gewesen sein sollen. Laut den Klägern habe es sich dabei nicht um Originalware gehandelt. Die Verwendung der Markenzeichen sei somit unberechtigt gewesen. Daher habe der Beklagte die Markenrechte der Audi AG verletzt. Die Rechtsanwälte Kessler Kaiser haben den Beklagten daher im Auftrag der Audi AG auf Unterlassung in Anspruch genommen.

Der Beklagte, den wir zum damaligen Zeitpunkt nicht anwaltlich beraten haben, hat daraufhin eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Es kam, wie es kommen musste und die Audi AG stellte Verstöße gegen die abgegebene Unterlassungserklärung fest:

Die Klägerin beanstanden, dass der Beklagte in mehreren Fällen gegen die abgegebene Unterlassungserklärung verstoßen habe. Der Beklagte hat der Audi AG zufolge trotz abgegebener Unterlassungserklärung fortlaufend Waren im Internet angeboten. Auch bei diesen Waren habe der Beklagte erneut unberechtigt Markenzeichen der Audi AG verwendet. Dadurch habe der Beklagte trotz Unterlassungspflicht erneut die Markenrechte der Audi AG verletzt.

Daher hat die Audi AG neben einer erneuten Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe in sechsstelliger Höhe gefordert. Die Forderungen wurden außergerichtlich nicht erfüllt.  

Die Audi AG hat daraufhin vertreten durch die Rechtsanwälte Kessler Kaiser auf Zahlung der Vertragsstrafe, Abgabe einer verschärften Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz und Auskunft geklagt.

Was wir daraus lernen können:

Ohne anwaltliche Beratung sollte keine strafbewehrte Unterlassungserklärung  abgegeben werden!

Aus einer abgegebenen Unterlassungserklärung können Vertragsstrafen gegen Sie geltend gemacht werden. Lassen Sie sich also anwaltlich beraten, bevor sie eine Unterlassungserklärung abgeben. Ein Anwalt kann eine in Ihrem Interesse optimierte Unterlassungserklärung aufsetzen. Zudem kann ein Anwalt sie auch darüber aufklären, auf was sie zukünftig genau achten müssen, um nicht gegen eine Unterlassungserklärung zu verstoßen.

Abmahnungen der Audi AG sind ernst zu nehmen! Wenn Sie nicht reagieren, kann das zu einem gerichtlichen Verfahren führen, wie dieser Fall zeigt. Die umgehende Beratung durch einen fachkundigen Anwalt ist also sehr ratsam, wenn Sie eine Abmahnung erhalten. So kann genau geprüft werden, ob und inwieweit gestellte Forderungen gegen Sie überhaupt Bestand haben.

Wir beraten Sie gerne bundesweit mit unseren Rechts- und Fachanwälten für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken- und Wettbewerbsrecht), Urheber- und Medienrecht sowie IT-Recht!

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