Klage gegen Volkswagen eingereicht - Bundesbehörden verzögern Aufklärung

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Die kooperierenden Rechtsanwaltskanzleien Nieding+Barth und Müller Seidel Vos haben heute bei dem Landgericht Braunschweig für einen britischen Pensionsfonds eine Schadensersatzklage gegen die Volkswagen AG eingereicht. „Unsere Klage stützt sich auf die Verletzung von Kapitalmarktinformationspflichten“, sagt Klaus Nieding, Vorstand der Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft. „Weil Volkswagen seine Manipulationen an der Software von Dieselfahrzeugen jahrelang verschwieg, erlitten betroffene Aktionäre erhebliche Kursverluste, für die VW nun in Anspruch genommen wird“, ergänzt Daniel Vos, Partner bei Müller Seidel Vos.

Die aktuelle Entwicklung habe die Klageeinreichung unumgänglich gemacht. „Bei seinen jüngsten Äußerungen in den USA hat VW-Chef Matthias Müller entweder versucht, die Dinge kleinzureden, oder er war schlecht beraten, beides zeugt von sehr geringem Willen zur Aufarbeitung“, erläutert Nieding. „Damit ist es unmöglich, außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens Licht in das Dunkel dieses Skandals zu bringen“, sagt Nieding weiter.

Hinzu komme, dass der Wolfsburger Autokonzern offenbar auch behördliche Schützenhilfe erhält. „Bereits Anfang Oktober 2015 haben wir für einen Mandanten Akteneinsicht beim Kraftfahrt-Bundesamt beantragt. Eine Entscheidung hierüber steht immer noch aus“, berichtet Vos. Nach dem Informationsfreiheitsgesetz steht eine solche Einsichtnahme grundsätzlich jedermann zu und sollte innerhalb eines Monats gewährt werden. „Bislang hat das Bundesamt die zeitlichen Grenzen jedes Verfahrensschritts maximal ausgereizt. Wir können dies nur so interpretieren, dass die Behörde unter der Aufsicht von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt eine Aufklärung der Affäre entgegen aller Lippenbekenntnisse nicht vorrangig betreibt, um es vorsichtig auszudrücken“, so Vos.

Betroffenen Anlegern bieten die beiden auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzleien zum einen an, Einzelklagen gegen VW einzulegen. Zum anderen gibt es aber auch die Möglichkeit, sich an einem Musterverfahren nach dem Kapitalanleger Musterverfahrensgesetz (KapMuG) zu beteiligen.

Mit rund 6.500 registrierten betroffenen privaten und institutionellen Anlegern sowie einer Schadenssumme in dreistelliger Millionenhöhe vertreten Nieding+Barth und Müller Seidel Vos wohl die derzeit größte Klageplattform für VW-Aktionäre in Deutschland. Die beiden Kanzleien kooperieren, um Geschädigten zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zu verhelfen.

Interessierte Anleger können sich auf der eigens eingerichteten Homepage www.wolfsburggate.de über die nächsten Schritte informieren und registrieren.


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