Klagewelle in NRW wegen Rückforderungen der Corona-Soforthilfe: Was Sie jetzt wissen müssen

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Drei Jahre nach der Auszahlung droht vielen Empfängern der Corona-Soforthilfe in NRW die Rückzahlung – und Tausende wehren sich jetzt juristisch. Auch in Dormagen und anderen Städten in Nordrhein-Westfalen nehmen Klagen deutlich zu.


Was war die Corona-Soforthilfe?

Im Frühjahr 2020 – mitten in der ersten Welle der Corona-Pandemie – stellte das Land Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit dem Bund die sogenannte „NRW-Soforthilfe 2020“ zur Verfügung. Selbstständige, Kleinstunternehmer und kleine Firmen konnten je nach Unternehmensgröße steuerfreie Zuschüsse in Höhe von 9.000 € (bis 5 Beschäftigte) oder 15.000 € (bis 10 Beschäftigte) beantragen – zur Deckung laufender betrieblicher Sachausgaben wie Miete, Leasingraten oder Strom.

Die Mittel waren bewusst schnell und unbürokratisch angelegt – ohne umfangreiche Nachweise beim Antrag. Rund 240.000 Unternehmen und Selbstständige in NRW profitierten davon, insgesamt wurden 2,8 Milliarden Euro ausgezahlt. Der durchschnittliche Zuschuss lag bei 11.736 Euro pro Empfänger.

Warum jetzt Rückforderungen?

Viele Empfänger waren überrascht, als sie 2023/2024 sogenannte Schlussbescheide erhielten. Darin forderte das Land NRW teilweise erhebliche Rückzahlungen, weil Liquiditätsengpässe nicht ausreichend nachgewiesen oder Prognosen als zu optimistisch bewertet wurden.

Zentrale Kritikpunkte:

  • Die Bewilligungsbescheide enthielten keine klaren Rückzahlungsbedingungen.

  • Die später eingeführten Online-Rückmeldeformulare waren rechtlich nicht bindend geregelt.

  • Viele Unternehmer gaben aus Unwissenheit freiwillig Verzichtserklärungen ab.


Gerichte urteilen zunehmend verbraucherfreundlich - Was bedeutet das für Betroffene? 

Achtung: Die Urteile gelten nur für diejenigen, die fristgerecht Widerspruch oder Klage eingelegt haben. Wer keinen Rechtsbehelf eingelegt hat und wessen Bescheid inzwischen bestandskräftig ist, hat kaum noch rechtliche Möglichkeiten, sich zu wehren.

Schritt für Schritt

Bei Rückforderungen der Corona-Soforthilfe ist schnelles Handeln wichtig. Wir bieten Ihnen einen kostenlosen Schnellcheck, unterstützen bei fristgerechten Widersprüchen und vertreten Sie vor Gericht, falls ein Schlussbescheid vorliegt.

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