Knallhartes Urteil! Rettungswagen rast bei Rot über die Kreuzung – Gericht teilt Schuld!
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Bei einem spektakulären Crash in Wetzlar krachte ein Notarztwagen während einer Einsatzfahrt in einen PKW, der bei Grün über die Kreuzung fuhr. Der Vorfall endete vor dem Oberlandesgericht Frankfurt (Urteil vom 20.11.2023 – 17 U 121/23 – veröffentlicht am 4.12.2023) , das ein aufsehenerregendes Urteil fällte: Beide Fahrer sind schuld und der Schaden wird hälftig geteilt!
Was ist passiert? Beide Fahrzeuge näherten sich gleichzeitig einer Kreuzung. Für den PKW zeigte die Ampel Grün, während der Fahrer des Rettungswagens trotz rotem Signal und mit voll aufgedrehtem Blaulicht und Martinshorn in den Kreuzungsbereich brauste. Der PKW-Fahrer, der gerade die Spur gewechselt hatte, konnte nicht mehr rechtzeitig reagieren, und es kam zum Zusammenstoß.
Die Entscheidung des Gerichts: Der Rettungswagenfahrer hätte sich vergewissern müssen, dass er auch wirklich von anderen Verkehrsteilnehmern gesehen wird, bevor er bei Rot über die Kreuzung fährt. Auf der anderen Seite hätte der PKW-Fahrer aufmerksamer sein und die Sondersignale des Rettungswagens nicht ignorieren sollen. Sein Wechsel auf die linke Spur war übereilt.
Das Gericht stellte klar, dass auch Einsatzfahrzeuge bei ihrer Fahrt zur Hilfeleistung immer die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer im Auge behalten müssen. Die Verwendung von Blaulicht und Sirene bedeutet nicht, dass man alle Verkehrsregeln außer Acht lassen kann. Aufgrund dieser beiderseitigen Nachlässigkeiten entschied das Gericht, dass beide Parteien die Schuld teilen und jeder die Hälfte des Schadens trägt.
Was bedeutet das für Sie? Auch wenn Sie auf die grüne Ampel vertrauen, sollten Sie immer aufmerksam bleiben und auch auf unerwartete Gefahren vorbereitet sein, besonders wenn Sirenen in der Nähe sind. Dieser Fall zeigt, dass im Straßenverkehr wirklich jeder Augenblick zählt und Ihre Sicherheit in Ihren Händen liegt!
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