RKA-Abmahnung wegen „Dying Light“: Was tun als Verbraucher?

  • 2 Minuten Lesezeit

Nicht die beigefügte Mustererklärung unterschreiben!

Sie haben von der Abmahnkanzlei RKA einen Brief wegen einer Urheberrechtsverletzung im Internet erhalten? Die Anwälte von RKA sind seit Jahren für die Techland tätig. Immer wieder werden illegale Tauschangebote von Computerspielen abgemahnt. 

Hier verlangt man im Auftrag der Rechteinhaberin Techland einen Geldbetrag von 1.500 Euro sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung

Die hochriskante strafbewehrte Unterlassungserklärung ist sogar als Entwurf schon beigelegt. Man bräuchte sie eigentlich nur noch gegenzeichnen. Jedoch gilt höchste Vorsicht vor dem Entwurf. Vermeiden Sie bitte größeren Schaden für sich. Sie dürfen dieses vorformulierte Muster nicht unterschreiben und verschicken. 

Große Nachteile für den Verbraucher

Vorsicht gilt besonders bei den folgenden Punkten in der vorgefertigten Unterlassungserklärung:

Ziffer 4: ... alle Schaden zu ersetzen, der entstanden ist und noch entsteht …

Ziffer 6: ... Anwaltskosten in Höhe von 984,60 € zu zahlen …

Vermeiden Sie ein unnötiges Schuldanerkenntnis und unterschreiben Sie das Muster nicht.

Computerspiel „Dying Light“

Dem Verbraucher wird vorgeworfen, dass er das Spiel „Dying Light“ über eine Tauschbörse (z. B.: BitTorrent) an andere Nutzer kostenlos weitergegeben habe. „Dying Light“ ist ein Horror- und Action-Abenteuer. Die Handlung konzentriert sich auf waffenbasierte Kämpfe gegen Zombies, die vor allem in der Nacht sehr aktiv sind. 

Insolvenzrisiko: Unterlassungserklärung

Die der RKA-Abmahnung beigefügte und vor allem zugunsten der Techland formulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung dürfen Sie so nicht unterschreiben. 

Frage der Haftung

Es gilt immer zu prüfen, ob der abgemahnte Verbraucher überhaupt für den Verstoß in der Haftung steht. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung schuldet nur, wer den illegalen Upload von „Dying Light“ tatsächlich zu verantworten hat. 

Das ist nicht immer der betroffene Internet-Anschlussinhaber. Oft kommen weitere Nutzer des Anschlusses in Betracht. Eine Unterschrift wirkt sich daher zu Ihren Lasten aus und kann sogar als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Teure Vertragsstrafe in der Zukunft

Sie gehen zudem damit einen lebenslangen Vertrag mit der Rechteinhaberin ein. Bei einem Folgeverstoß (erneuter Upload von „Dying Light“) müssen Sie eine hohe Geldstrafe zahlen. Es besteht also über viele Jahre hinweg ein finanzielles Risiko für den Erklärenden selbst. Solche Geldstrafen belaufen sich gerne auf bis zu 5.000 Euro je Neuverstoß. Damit geht es für viele in die private Insolvenz. 

Eine außergerichtliche Einigung kann helfen

Vergleich als Ausweg

Für den Fall, dass die Abmahnung dem Grunde nach zutrifft, ist eine außergerichtliche Einigung mit RKA eine mögliche Strategie. Damit wird der Sachverhalt friedlich gelöst. Es droht keine kostenintensive Klage und damit keine weiteren Kosten. 

Unsere Kanzlei hilft bei den Verhandlungen mit RKA Rechtsanwälte. Wir helfen auch, den Forderungsbetrag von 1.500 Euro zu reduzieren

Unterlassungserklärung in den einzelnen Formulierungen entschärfen

Dazu wird man eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, die wir für Sie vorbereiten. Hier wird der Entwurf von RKA um die besonders haftungsträchtigen Formulierungen bereinigt.

Baumeister Rosing – Ihr Service:

  • Vermeidung einer riskanten Unterlassungserklärung
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