Krankentagegeldversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung

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Das Zusammenspiel von Krankentagegeldversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung ist kompliziert.

Was die meisten Versicherten nicht wissen ist, dass die Berufsunfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung und in der Berufsunfähigkeitsversicherung unterschiedlich definiert wird. Sobald aber eine Berufsunfähigkeit im Sinne der Krankentagegeldversicherung vorliegt bzw. die Krankentagegeldversicherung eine Berufsunfähigkeit feststellt, endet die Krankentagegeldversicherung. Dabei muss dem Versicherten die Möglichkeit offenstehen die Krankentagegeldversicherung als sogenannte Anwartschaftsversicherung fortzuführen. Das empfiehlt sich auch, da bei Eintritt einer längeren Krankheit die auch zu einer Berufsunfähigkeit führt eine neue Krankentagegeldversicherung praktisch abgeschlossen werden kann.

Was auch oft nicht bekannt ist, dass schon allein die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente zum Wegfall des Krankentagegelds führt. Das versicherte Krankentagegeld ist meistens wesentlich höher als die Rente aus Berufsunfähigkeit. Gefährlich wird es aber dann, wenn die Krankentagegeldversicherung nachträglich von der Berufsunfähigkeit erfährt. Sie kann dann die Krankentagegeldzahlungen zurückfordern.

Eine Möglichkeit die höheren Krankentagegeldleistungen zu behalten kann sein, freiwillig auf einen Teil der BU-Rente zu verzichten, das heißt, vom BU-Versicherer erst zu einem späteren Zeitpunkt die Zahlungen einer BU-Rente verlangen. Dies hängt aber auch davon ab, wann die Krankentagegeldversicherung in ihrer eigenen Prüfung zu einer Berufsunfähigkeit kommt.

Wenn Sie sowohl eine Krankentagegeldversicherung als auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, sollten Sie sich unbedingt anwaltlich beraten lassen, denn das Zusammenspiel zwischen Krankentagegeldversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung ist kompliziert.

Wichtig ist auch, dass bei nicht ordnungsgemäßer Belehrung und Aufklärung des Versicherungsvertreters oder Versicherungsmaklers bei der Vermittlung von Krankentagegeldversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung Schadensersatzansprüche möglich sind. Leider gibt es auch oft die unglückliche Situation, dass die Krankentagegeldversicherung behauptet, es sei Berufsunfähigkeit eingetreten und stellt die Zahlungen ein. Die gleichzeitig abgeschlossene BU-Versicherung behauptet aber, eine Berufsunfähigkeit sei noch nicht eingetreten und verweigert auch die Zahlung. In einer solchen Konstellation sollte zusätzlich auch ein Schadensersatzanspruch gegen den Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler geprüft werden.

Bei der Kanzlei Dawood erhalten für solche Fragestellungen der Krankentagegeld- und Berufsunfähigkeitsversicherung eine kostenlose Erstberatung. Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail oder vereinbaren Sie einen kostenlosen Erstberatungstermin.



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