Kredit widerrufen: Kammergericht Berlin erkennt fehlerhafte Widerrufsbelehrung der DKB Bank

  • 2 Minuten Lesezeit

Die DKB (Deutsche Kreditbank AG) mit Stammsitz in Berlin hat in einem Darlehensvertrag aus dem Jahr 2008 eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet. Das bestätigte das Kammergericht Berlin mit Urteil vom 22. Dezember 2014 (24 U 169/13) und gab der Klage einer Verbraucherin auf Widerruf des Kreditvertrags statt.

Nach dem Urteil des Kammergerichts Berlin wird der Kreditvertrag nun rückabgewickelt. Die Klägerin erhält die eingezahlten Raten zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basissatz zurück. Eine Vorfälligkeitsentschädigung muss sie nicht zahlen. Die DKB erhält im Gegenzug das gewährte Darlehen samt Zinsen zurück. Allerdings erhält die Bank nur die marktüblichen und nicht die im Darlehensvertrag gewährten Zinsen. Für die Darlehensnehmerin hat sich der Widerruf gelohnt: Unterm Strich hat sie eine fünfstellige Summe gespart.

In dem konkreten Fall stellte das Kammergericht Berlin fest, dass die Widerrufsbelehrung der DKB aus dem Jahr 2008 fehlerhaft war, weil sie die Formulierung enthielt, dass die Widerrufsfrist „frühestens“ mit dem Erhalt der Widerrufsbelehrung beginne. Diese Formulierung sei für den Verbraucher nicht eindeutig, da das Wort „frühestens“ suggeriere, dass die Widerrufsfrist auch zu einem anderen Zeitpunkt beginnen könne, der für den Kreditnehmer aber nicht ersichtlich ist. Durch diese fehlerhafte Widerrufsbelehrung wurde die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt und das Darlehen konnte auch noch Jahre nach Vertragsschluss widerrufen werden.

Nach Ansicht der bundesweit tätigen Wirtschaftskanzlei ROSE & PARTNER LLP. ist dies kein Einzelfall. Es ist davon auszugehen, dass die DKB die fehlerhafte Widerrufsbelehrung auch in anderen Darlehensverträgen verwendet hat. Und nicht nur die DKB. Nach Untersuchungen der Verbraucherzentrale Hamburg haben die Banken und Sparkassen bei rund 90 Prozent der gewährten Kredite zur Immobilienfinanzierung Widerrufsbelehrungen verwendet, die nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen. Darlehensverträge mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen können in der Regel widerrufen werden ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt. Auf diese Weise können Verbraucher günstig umschulden und von den derzeit niedrigen Zinsen profitieren. Der Zinsvorteil kann schnell eine nennenswerte Ersparnis ausmachen.

Mehr Informationen: www.rosepartner.de/rechtsberatung/immobilienrecht/widerruf-immobiliendarlehen.html

ROSE & PARTNER LLP.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Michael Demuth

Beiträge zum Thema