Small Cap Finanzierung – Wachstumsturbo für Unternehmen & Privatanleger

  • 4 Minuten Lesezeit

Private Placements von Mezzanine-Kapital können sowohl für Unternehmen, die Finanzierungen auf die Beine stellen, als auch für private Anleger, die nach Rendite für ihr Kapital suchen, eine interessante Alternative zu klassischen Finanzprodukten sein. Solche Finanzierungsinstrumente sind für Start-ups, aber auch für „klassische“ Unternehmen, wie etwa Immobilienunternehmen, attraktiv.

Eine solche unternehmerische Beteiligung lässt sich ohne großen bürokratischen Aufwand, insbesondere ohne die Erstellung eines Anlageprospekts verwirklichen. Die Anlage kann das Unternehmen durchaus auch in eigener Regie, also ohne die (kostenpflichtige) Verwendung von Maklern, vertreiben. Attraktiv ist für die Unternehmen auch, dass derartige Finanzierungsinstrumente in der Regel unbesichert sind (Risikokapital), das Unternehmen sich also nicht allzu sehr einschränkt. Das Eigenkapital wird gestärkt und damit steigt auch die Bonität des Unternehmens. Die Chancen auf weitere Fremdkapitalaufnahme oder auch die Erlangung von öffentlichen Fördergeldern wird erhöht.

Für die Anleger besteht die Möglichkeit, überdurchschnittlich hohe Renditen zu realisieren.

Ganz allgemein haben Mezzaninefinanzierungen gemeinsam, dass dem Kapitalgeber keine oder nur ganz geringfügige Informations-, Mitbestimmungs- und Kontrollrechte eingeräumt werden. Das Unternehmen bleibt in seiner Entscheidungsfreiheit weitestgehend uneingeschränkt. Weiter wird den Anlegern regelmäßig eine feste Vergütung in Verbindung mit einer variablen, erfolgsabhängigen Vergütung gewährt. Wichtig ist, dass ein verständliches und marktfähiges Finanzprodukt entsteht. Geläufige Instrumente sind etwa partiarische Darlehen (Darlehen mit Gewinnbeteiligungselement), stille Gesellschaften oder auch Genussrechte.

Prospekt/Exposé für Anleger

Auch wenn eine anwaltliche Prüfung ergibt, dass keine Prospektpflicht besteht, ist eine schriftliche Zusammenstellung von Informationen für die Anleger ganz üblich. Ein solches Dokument (Exposé) enthält Informationen zum Unternehmen und zur Verwendung des Kapitals, Argumente für eine Beteiligung, Angaben zu den Chancen und Risiken, genaue Struktur und Konditionen des Finanzproduktes und weitere rechtlich relevante Angaben.

Es ist sinnvoll, sich bei der Erstellung des Exposés an den gesetzlichen Anforderungen zu orientieren. Es ist unabdingbar, das Exposé in klarer und einfacher Sprache zu verfassen und vor allem auch bei aller legitimer Hervorhebung der Stärken und „Einzigartigkeit“ des Investments auch auf mögliche Risiken hinzuweisen.

Es empfiehlt sich, bei der Ausgestaltung des Finanzproduktes und bei der Erstellung von Vertrag und Exposé den Steuerberater, Rechtsanwalt oder einen spezialisierten Unternehmensberater einzubeziehen.

Rechtlicher Rahmen bei der Small Cap Finanzierung

Das Unternehmen kann aus einer Vielzahl von Finanzierungsinstrumenten wählen. Neben der sauberen und interessengerechten Vertragsgestaltung ist es bei Small Cap Finanzierungen überaus wichtig, anwaltlich klären zu lassen, ob und wieweit das Finanzierungsinstrument aufsichtsrechtlichen Beschränkungen unterliegt. Zumindest von folgenden Gesetzen sollte man schon einmal gehört haben und im Zweifel anwaltliche Beratung einholen, um Risiken (Bußgelder; Stilllegungsverfügungen, etc.) zu vermeiden:

  • Wertpapierprospektgesetz (WpPG)
  • Gesetz über Vermögensanlagen (VermAnlG)
  • Kreditwesengesetz (KWG)
  • Geldwäschegesetz (GWG)

Beispiele aus unserer Praxis:

Im Folgenden werden einige praktische Beispiele aus unserer Beratungspraxis dargestellt.

  1. Ausländische Investoren als ausschließliche Zielgruppe: § 1 Absatz 1 VermAnlG nimmt Vermögensanlage wie z.B. Nachrangdarlehen oder partiarische Darlehen vom Anwendungsbereich des VermAnlG aus, wenn diese im ausschließlich im Ausland angeboten werden. Über z.B. partiarische Darlehen könnten somit von einer beliebigen Zahl ausländischer Investoren ein beliebig hoher Geldbetrag aufgenommen werden. § 3 WpPG enthält eine ähnliche Regelung für die Platzierung von Wertpapieren (z.B. Anleihen).
  2. „20er“ Investments: Ausweislich § 2 Abs. 1 Nr. 3 VermAnlG besteht keine Prospektpflicht, wenn das emittierende Unternehmen nicht mehr als 20 Anteile pro Vermögensanlage ausgibt; mit anderen Worten: nicht mehr als 20 Investoren aufnimmt. Zu beachten ist, dass das Gesetz einschränkend sagt: „von derselben Vermögensanlage im Sinne von § 1 Abs. 2“. Dies ist so zu verstehen, dass ein Unternehmen zum Beispiel maximal 20 Investoren über ein partiarisches Darlehen beteiligen könnte und weitere maximal 20 Investoren über ein Genussrecht und weitere maximal 20 Investoren über ein Nachrangdarlehen usw. Das Unternehmen könnte also die gesamte Palette der in § 1 Absatz 2 VermAnlG aufgezählten Finanzinstrumente bei der Einwerbung von Geldern verwenden. Das VermAnlG gibt keine betragsmäßige Grenze für den mittels eines „20er“ Investments einzuwerbenden Geldbetrag vor. Eine Finanzierung in Millionenhöhe ist daher möglich.
  3. Investments ab jeweils EUR 200.000,00: Weiterhin privilegiert sind Einzelinvestitionen ab EUR 200.000,00. Hier wird vermutet, dass der Anleger eines solchen Betrages in der Regel gut informiert ist und daher nicht durch ein Prospekt geschützt werden muss. Hier kann eine beliebige Zahl an Investoren aufgenommen werden. Es wäre also möglich, 30 Investoren á EUR 200.000,00 im Rahmen eines partiarischen Darlehens prospektfrei einzuwerben.
  4. Investments bis EUR 100.000,00: Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass es auch prospektfrei möglich ist, mehr als 20 Anleger einzuwerben, deren Gesamtinvestment aber nicht EUR 100.000,00 in einem 12-Monatszeitraum übersteigen darf.

Fazit

Die Finanzierung über Private Placements bei privaten Anlegern ist ein interessantes Mittel zum Schließen von Finanzierungslücken. Unternehmen können mit überschaubarem Beratungsaufwand auf diese Weise durchaus Millionenbeträge akquirieren.
 Eine frühzeitige Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwälte und Unternehmensberater hilft, das wirtschaftliche optimale Angebot zu entwickeln und Haftungsrisiken zu minimieren.

Benötigen Sie rechtliche Beratung im Zusammenhang mit einer Small Cap Finanzierung, stehen Ihnen die Anwälte von ROSE & PARTNER, grundsätzlich gerne zur Verfügung. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Webseite: https://www.rosepartner.de/bankrecht-kapitalmarktrecht-aufsichtsrecht-finanzierung/small-cap-finanzierung.html


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Michael Demuth

Beiträge zum Thema