Kreditkarten und Online Banking; Missbrauchsfälle nehmen weiter zu! Fachanwalt berät!

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Zahl der bei RA Koch auflaufenden Fälle von Missbrauch im Online Banking und bei Kreditkarten steigt weiter an

In den letzten Wochen melden sich immer weitere Geschädigte, die Opfer von Missbrauch im Online-Banking oder auch ihrer Kreditkarten wurden.

Betroffen sind dabei Genossenschaftsbanken, Sparkassen, aber auch die bekannten Privatbanken oder auch die ADVANZIA, die Degussa Bank, die DKB oder die Barclays.

Dabei werden zwar immer noch Phishing-Emails eingesetzt, vor denen etwa die Verbraucherzentralen regelmäßig warnen.

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/phishingradar/phishingradar-aktuelle-warnungen-6059

Allerdings sind die Angriffe inzwischen überwiegend weit professioneller und werden mit deutlich höherem Aufwand durchgeführt.

Dies ist seitens der Angreifer auch erforderlich, da die Banken die Sicherheitsmaßnahmen substantiell erhöht haben und einfache TAN oder mTAN Verfahren nicht mehr eingesetzt werden.

So setzen Angreifer inzwischen täuschend echt nachgebaute Webseiten ein, fälschen postalische Schreiben mit PIN, sind in der Lage die Telefonnummern der Banken (bis zur korrekten Durchwahl) vorzuspiegeln und weiteres mehr.


neues Autorisierungsinstrument wird registriert

Über diese hochprofessionellen Angriffe, bei denen regelmäßig der Verdacht besteht, dass bereits im Vorfeld relevante Daten des Kunden abgeflossen sind, um den Angriff überhaupt so durchführen zu können, wird dann typischerweise versucht, ein neues Gerät (Handy, Tablet) als Autorisierungsinstrument zu registrieren, so dass die Täter dann letztlich freien Zugriff auf das Konto oder die Kreditkarte haben.

Dabei werden häufig noch Guthaben anderer Konten umgebucht, Limite erhöht oder Lastschriften zurück geholt, um den Schaden weiter zu vergrößern.

Gerade in Zeiten von Negativzinsen haben Bankkunden häufig sehr große Guthaben auf ihren Konten angespart.


Rechtliche Probleme bleiben die bekannten

Auch wenn die Angriffe immer neue Formen annehmen, sind die rechtlichen Probleme die bekannten.

Da in all diesen Fällen meist unstreitig bleibt, dass die missbräuchlichen Verfügungen nicht vom Kunden autorisiert wurden, steht dem Kunden zunächst ein Anspruch auf taggleiche Wiedergutschrift zu, § 675 u Satz 2 BGB.

Ein Schadensersatzanspruch der Bank in gleicher Höhe nach § 675v Abs. 3 Nr. 2 BGB (wegen der Verletzung von Pflichten des Kunden) erfordert aber ein grob fahrlässiges Verhalten des Kunden. 

Dies wird man Auffassung von RA Koch, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aber nicht annehmen können, da aufgrund des hochprofessionellen Vorgehens der Täter allenfalls von einer leichten Fahrlässigkeit des Kunden auszugehen ist.

Zudem steht immer im Raum, dass die Bank oder Sparkasse nicht de notwendigen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen hat, um solche Missbrauchsfälle zu verhindern.


Beratung sinnvoll

RA Koch hat daher gegenüber zahlreichen Banken und Sparkassen in vergleichbaren Fällen die Erstattung erfolgreich durchgesetzt.

Wenn auch Sie geschädigt sind, bieten wir eine Prüfung Ihrer Ansprüche durch einen qualifizierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht an. Die Ersteinschätzung erfolgt dabei kostenfrei und unverbindlich.

Für rechtsschutzversicherte Mandanten holen wir kostenfrei die Deckungszusage ihrer Versicherung ein.

Rechtsanwalt Sebastian Koch

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht


Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Foto(s): @SALEO

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Sebastian Koch

Beiträge zum Thema