Kreditnehmer der DKB können Altkredite unkompliziert widerrufen!

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Die DKB hat ihre Kreditnehmer falsch über das Widerrufsrecht belehrt

Kreditnehmer der DKB „Deutsche Kreditbank“ haben durch falsch erfolgte Widerrufsbelehrungen über das Widerrufsrecht bei Kreditverträgen die Möglichkeit Altkredite noch heute zu widerrufen! Die DKB hat in zahlreichen Fällen Verbraucherdarlehensnehmer schlichtweg falsch über ihre Widerrufsrechte belehrt. Dadurch können betroffene Kunden der DKB noch heute ein Widerrufsrecht dieser Verträge geltend machen. In solchen Fällen beginnt die übliche 14 tägige Widerrufsfrist nicht.

Sparen Sie Geld durch „Widerrufsjoker“

Die Möglichkeit sein Widerrufsrecht auch nach Jahren noch geltend zu machen, kann zu einem regelrechten „Widerrufsjoker“ für den Verbraucher werden. Um diesen auch wirklich nutzen zu können müssen folgende drei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Es muss sich um einen Verbraucherdarlehensvertrag handeln. Das heißt, der Kreditvertrag muss überwiegend zu privaten Zwecken abgeschlossen worden sein.
  • Der Abschluss der Kreditvertrages erfolgte nach dem 01. November 2002
  • Die Widerrufsbelehrung muss tatsächlich im juristischen Sinne fehlerhaft sein.

Sofern diese Voraussetzungen vorliegen, können Sie ihren Altkredit widerrufen! Anders als bei einer vorzeitigen Kündigung entfällt dann eine Vorfälligkeitsentschädigung an das Kreditinstitut. Dadurch lässt sich ein teurer Altkredit bei der DKB günstig aus der Welt schaffen und Sie können einen neuen Darlehensvertrag zu weitaus niedrigeren Konditionen abschließen.

DKB schon bald vor „ewigem Widerrufsrecht“ geschützt

Aufgrund eines vor kurzem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzesentwurfs könnte die DKB jedoch schon ab Juli diesen Jahres vor einer Ausübung des „ewigen Widerrufsrecht“ geschützt sein. Der Gesetzesentwurf sieht für Verbraucherdarlehensverträge eine Einführung der absoluten Widerrufsfrist vor. Dies soll aus Gründen des Rechtsschutzes auch bei fehlerhaft erfolgten Widerrufsbelehrungen gelten. Verbraucher haben dann nur noch bis zum 21. Juni 2016 die Möglichkeit ihr Widerrufsrecht für in der Vergangenheit geschlossene Verbraucherdarlehensverträge geltend zu machen. Es ist also ratsam möglichst schnell zu handeln!

DKB wich etliche Male von der gesetzlichen Musterbelehrung ab – kein Vertrauensschutz für DKB

Weicht ein Kreditinstitut erheblich von der Musterbelehrung ab, so verliert es den Vertrauensschutz. Das ewige Widerrufsrecht kann geltend gemacht werden. So auch bei der DKB! Das Deutsche Kreditinstitut nutzte eine vom Wortlaut der Musterbelehrung abweichende Formulierung über den Lauf der Frist. Dies ist bereits vom OLG Brandenburg mit Urteil vom 15. Dezember 2015 festgestellt worden. Des Weiteren wurden im Muster vorgesehene und durch Fettdruck hervorgehobene Zwischenüberschriften ersatzlos weggelassen. Auch gegen das Deutlichkeitsgebot verstößt die Widerrufsbelehrung der DKB durch eine nicht hervorgehobene äußere Form.

Ungenaue Formulierungen in der Widerrufsbelehrung verwirren Kunden

Die Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrungen der DKB ergibt aber auch daraus, dass die abgefassten Widerrufsbelehrungen überflüssige und ungenaue Zusätze enthalten die den Verbraucher verwirren. Zum anderen wird den Kunden verschwiegen innerhalb welcher Fristen Rückgewähransprüche auszugleichen sind.

Widerrufsbelehrungen anderer Kreditinstitute, die ähnliche Fehler enthalten:

  • Commerzbank 2003 bis 2008
  • DG Verlag 2002, 2010 und 2011
  • Sparda Bank 2007 bis 2010
  • Münchner Hypothekenbank eG 2007 bis 2009
  • Dresdner Bank 2004 bis 2008
  • Berliner Bank 2006 und 2009

Lassen Sie noch heute Ihren Vertrag widerrufen – kostenlose Erstprüfung der Vertragsunterlagen durch Werdermann | von Rüden

Es kann keine generelle Aussage darüber getroffen werden, ob Verbraucher bei einer Musterabweichung auch tatsächlich ein Widerrufsrecht geltend machen können. Dies bedarf einer Einzelfallprüfung. Die Anwälte der Kanzlei Werdermann | von Rüden bieten Ihnen eine professionelle Beratung und vor allem eine kostenlose Erstprüfung Ihrer Vertragsunterlagen der DKB. Die Kanzlei Werdermann | von Rüden hat bereits bundesweit entsprechende Mandate übernommen und sich dadurch einen exzellenten Ruf erarbeitet. Bei uns sind Sie in den besten Händen. Weitere Informationen, vor allem zur kostenlosen Erstprüfung finden Sie unter folgendem Link: https://www.wvr-law.de/widerruf-immobilienkredit-ohne-vorfaelligkeitsentschaedigung.

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

1. Sie wissen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.
2. Wir sagen Ihnen, wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden.
3. Wir nennen Ihnen Ihr Einsparpotenzial beim Widerruf.
4. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet.
5. Wir sagen Ihnen wie lange es dauert, bis Sie aus dem Vertrag herauskommen.

Kurz: Sie wissen, was Ihnen zusteht und was es kostet!


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