Kreissparkasse Saarlouis - Fehler in der Widerrufsbelehrung?

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Viele Darlehensnehmer lassen momentan ihre Kreditverträge überprüfen. Dies hängt damit zusammen, dass einerseits die Zinsen zurzeit sehr niedrig sind und viele Kreditnehmer über eine Umschuldung nachdenken und andererseits in letzter Zeit bekannt wurde, dass auch vermehrt Fehler in Darlehensverträgen von kleineren Sparkassen aufgetaucht sind.

Wann kann ich meinen Kreditvertrag beenden?

Als Kreditnehmer können Sie grundsätzlich jederzeit Ihren Kreditvertrag beenden. Bei einer vorzeitigen Beendigung Ihres Vertrages sind Sie jedoch einer meist hohen Vorfälligkeitsentschädigung ausgesetzt. Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Art Vertragsstrafe, die der Kreditgeber in den Vertrag mitaufnimmt, um sich vor einem zinsbehafteten Rückzahlungsausfall des Kreditnehmers abzusichern.

Eine Vorfälligkeitsentschädigung müssen Sie jedoch nicht leisten, wenn Ihr Darlehensvertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthält. Sodann konnte die Widerrufsfrist des § 355 Abs. 2 BGB nicht zu laufen beginnen, sodass Sie auch noch nach Jahren Ihr Widerrufsrecht wirksam ausüben können. In der Konsequenz wird der ursprüngliche Darlehensvertrag rückabgewickelt.

Für die Ausübung des Widerrufsrechtes auch noch nach der Frist von 14 Tagen müssen die folgenden Voraussetzungen vorliegen: 

  • Der Darlehensvertrag muss zwischen der Kreissparkasse Saarlouis und einem Verbraucher abgeschlossen worden sein, denn nur diesem steht ein Widerrufsrecht kraft Gesetzes zu.
  • Der Vertrag muss nach dem 01. November 2002 geschlossen worden sein, da es vorher kein gesetzlich verankertes Widerrufsrecht gab.
  • Der Vertrag muss eine falsche Widerrufsbelehrung enthalten, sodass der Darlehensnehmer nie ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht aufgeklärt wurde.

Natürlich wird stets darüber gestritten, ob die Widerrufsbelehrung tatsächlich Fehler enthält. Soweit die Sparkasse eine mit dem Gesetz mustergleiche Widerrufsbelehrung verwendet hat, kann sie sich auf die sogenannte Fiktion der Richtigkeit berufen. Grund dafür ist, dass die Sparkasse im guten Glauben darauf vertrauen durfte, dass die Vorlage des Gesetzgebers – sollte sie auch undurchsichtig sein – den Darlehensnehmer ordnungsgemäß aufklärt.

Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Werdermann | von Rüden überprüft kostenlos Ihren Darlehensvertrag mit der Kreissparkasse Saarlouis. Dafür ist es erforderlich, dass Sie den Mandantenfragebogen auf unserer Website www.wvr-law.de ausfüllen und uns Ihre Verträge zukommen lassen. Nach der Prüfung werden wir telefonisch mit Ihnen Kontakt aufnehmen und das weitere Vorgehen besprechen.


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