Kuckuckskinder: Mutter muss den echten Vater nennen

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Familienrecht: Urteil des BGH zu Kuckuckskindern. Mutter muss den echten Vater nennen.

Der BGH hat mit Urteil vom 09.11.2011 Scheinvätern einen Anspruch auf Auskunft gegen die Mutter auf Bekanntgabe des Mannes, welcher ihr während der Empfängniszeit beigewohnt hat, zugesprochen.

Dieser Auskunftsanspruch ergibt sich aus dem Rechtssatz Treu und Glauben. Der BGH hat den Anspruch des Mannes auf effektiven Rechtsschutz zur Durchsetzung seines Unterhaltsregresses höher bewertet als das Persönlichkeitsrecht der Frau auf Achtung ihrer Privat- und Intimsphäre (BGH vom 09.11.2011, Az. XII ZR 136/09).


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