Kündigen wegen Depressionen: Wie?

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Das Wichtigste in Kürze:

  • Nicht vorschnell kündigen!
  • Um eine Sperrzeit (ALG) zu vermeiden, suchen Sie die Kündigung auf ärztlichen Rat.
  • Verschenken Sie kein Geld: Prüfen Sie eine Abfindung.
  • Lassen Sie sich anwaltlich begleiten – das kann ungemein erleichtern.

Eine Depression lähmt und betäubt. Betroffene haben es schwer, den Bezug zu Ihrem Beruf aufrechtzuerhalten. Dies gilt umso mehr, wenn der Job die Depression hervorgerufen hat oder verstärkt. Die Lösung vom alten beruflichen Verhältnis kann helfen, die Last zu mindern.

Risiko Eigenkündigung: Sperrzeit beim ALG + Sozialversicherung

Wer im Affekt kündigt, dem droht unter Umständen eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld (ALG). Sie bekommen währenddessen also kein Arbeitslosengeld. Dies ist unnötig, aber verständlich, da in der Depression oft aus reiner Verzweiflung gehandelt wird. Allerdings belastet Sie dies zusätzlich, da sich dies auf Ihre Sozialversicherung auswirkt.

Hierzu gehören Ihre Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Für die Kranken- und Pflegeversicherung gilt allerdings eine Sonderregelung: die Beiträge übernimmt die Agentur für Arbeit für Sie, auch wenn Sie wegen einer Sperrzeit kein ALG erhalten.

Es gibt aber Wege, diese Sperrzeit zu vermeiden. Die unbedingte Eigenkündigung sollte nur im Notfall „gezückt“ werden.

Kündigung auf Anraten des Arztes

Vertrauen Sie sich Ihrem Arzt an und eruieren mit diesem, ob die Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses medizinisch indiziert ist. Wenn dieser Ihre Lage zutreffend erkennt, dass ein Festhalten am Job nicht (mehr) zumutbar ist, bitten Sie um schriftliche Bestätigung. Hier sollten Sie sich ein entsprechendes Attest geben lassen.

Termin bei der Agentur für Arbeit

Über die Sperrzeit entscheidet der zuständige Sachbearbeiter im „Arbeitsamt“. Reichen Sie hier das Attest oder ärztliche Gutachten ein. Nehmen Sie nach Ihrem Arztbesuch Kontakt zur Arbeitsagentur auf und stellen die Dinge dar. Die Arbeitsagentur benötigt ggf. weitere Nachweise und Schilderungen von Ihnen.

Das Arbeitsverhältnis hat mich krank gemacht

Manchmal ist es gerade das Arbeitsverhältnis, welches in die Depression geführt hat oder diese wesentlich begünstigt. In diesem Fall können (und müssen!) die Auslöser vom Arbeitgeber adressiert werden. Lassen Sie sich auch in diesem Fall ein Attest ausstellen, welches ggf. die Auslöser bezeichnet.

Wichtig: Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber und fordern unverzügliche Beseitigung dieser „Trigger“. Ist eine Änderung nicht absehbar, formulieren Sie eine schriftliche Abmahnung, in der Sie die Auslöser bezeichnen und fordern unter Fristsetzung, dass diese Dinge adressiert werden.

Denn: Das Arbeitsamt wird sich ggf. bei Ihnen erkundigen, welche zumutbare Schritte Sie unternommen haben, um die krankheitsbedingte Kündigung zu vermeiden. Ihre Stellungnahme könnte auch Ihrem Arbeitgeber zugeleitet werden. Lesen Sie mehr über mögliche Fragen des Arbeitsamtes bei der krankheitsbedingten Kündigung.

Muster einer Kündigung: Wie formulieren?

Nehmen Sie in Ihrer Kündigung unbedingt auf, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen kündigen. Wichtig ist aber, dass das Attest vor der Kündigung eingeholt wird.

Wenn Sie möchten, können Sie eine Kündigung (neben den üblichen Bestandteilen) mit folgender Formulierung versehen:


„Diese Kündigung erfolgt auf dringendes Anraten meines Arztes. Ich bin aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr imstande, meiner Tätigkeit nachzugehen und das Arbeitsverhältnis fortzusetzen.“


Ihr Depressionsleiden müssen Sie nicht in der Kündigung nennen. Dies geht Ihren Arbeitgeber nichts an.

Weitere Möglichkeiten der Beendigung

Auch eine Kündigung nach § 1a KSchG, ein Aufhebungsvertrag, etc. kommen in Betracht, um Sie aus Ihrem Arbeitsverhältnis herauszulösen. Je nach Dauer der Beschäftigung kann auch eine hohe Abfindung für Sie in Betracht kommen. Eine anwaltliche Beratung ist aufgrund der zu beachtenden Risiken sicherlich sinnvoll.

Kontaktieren Sie einen Experten!

Bereiten Sie sich gut auf eine gesundheitsbedingte Kündigung in der Depression vor und holen sich fachkundigen Rat. Rufen Sie kurz durch und erhalten direkt eine kostenfreie Ersteinschätzung von Rechtsanwalt Aaron Albrecht unter 06621-911 20 50 oder schreiben eine E-Mail an info@kanzlei-hersfeld.de.

Kanzlei Albrecht
Am Markt 9
36251 Bad Hersfeld

www.kanzlei-hersfeld.de

RA Albrecht vertritt mittelständische Unternehmen und Arbeitnehmer in Kündigungsstreits und allen anderen Belangen des Arbeitsrechts.

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