Kündigung und Abfindung: Wie hängt das zusammen?

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In Deutschland genießen Arbeitnehmer einen umfassenden Kündigungsschutz, der es Unternehmen erschwert, eine Kündigung ohne Weiteres und vor allem ohne Grund auszusprechen. Doch was passiert, wenn eine Kündigung ausgesprochen wird? Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Sie als Arbeitnehmer? Und wie steht es um das Thema Abfindung? 

In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, was Sie wissen sollten und wie Sie sich in einem solchen Fall schützen können.

1. Kündigung – Welche Formen gibt es?

Eine Kündigung im Arbeitsverhältnis kann in verschiedenen Formen erfolgen (Aufzählung nicht abschließend):

  • Ordentliche Kündigung: Diese Art der Kündigung muss mit einer festgelegten Kündigungsfrist ausgesprochen werden. Die Dauer der Frist hängt vom Arbeitsvertrag und/oder der Betriebszugehörigkeit ab.
  • Außerordentliche (fristlose) Kündigung: Eine fristlose Kündigung kann nur aus wichtigen Gründen ausgesprochen werden, die eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen (z.B. Diebstahl, (dauerhafte) Arbeitsverweigerung u.a.).
  • Kündigung während der Probezeit: In der Probezeit gelten in der Regel kürzere Kündigungsfristen und ein geringerer Kündigungsschutz. 

Wird Ihnen eine Kündigung ausgesprochen, ist es wichtig, den Kündigungsgrund zu prüfen und gegebenenfalls rechtzeitig dagegen vorzugehen.

2. Kündigungsschutzklage – Lohnt sich das?

Besonders für Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern (denn nur dann findet das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) auch Anwendung) sollte die Möglichkeit der Erhebung einer Klage geprüft werden. 

Fristen beachten: Wenn Sie eine Kündigung erhalten, haben Sie in der Regel nur drei Wochen Zeit, um beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage einzureichen. Verpassen Sie diese Frist, wird die Kündigung grundsätzlich als wirksam angesehen, auch wenn sie unrechtmäßig war.

Gründe für eine Kündigungsschutzklage: Sie können gegen eine Kündigung vorgehen, wenn Sie bezweifeln, dass der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund hat. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn:

  • Sie aus einem nicht zulässigen Grund gekündigt wurden (z.B. wegen einer (einmaligen kurzen) Krankheit oder aus persönlichen oder diskriminierenden Gründen).
  • Die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde.
  • Keine ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats stattgefunden hat.

Diese Aufzählung möglicher Fehler des Arbeitgebers bei der Kündigung ist nicht abschließend. Es gibt unzählige weitere Gründe, weshalb eine Kündigung unwirksam sein kann.

Das Arbeitsgericht prüft dann, ob die Kündigung aus Sicht des Arbeitgebers zulässig war, also insbesondere ein Kündigungsgrund vorlag. Wird die Kündigung für unwirksam erklärt, bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen.

3. Abfindung – Wann haben Sie Anspruch?

Eine Abfindung wird häufig dann angeboten, wenn eine Kündigung ausgesprochen wird und der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis auf diesem Wege beenden möchte, ohne den langwierigen Prozess einer Kündigungsschutzklage abzuwarten. 

Es gibt jedoch keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung – dieser wird meist verhandelt und ist abhängig von der Höhe des Gehalts, der Dauer der Betriebszugehörigkeit und der individuellen Verhandlungsposition. Hierzu beraten wir Sie gerne!

4. Was tun bei einer Kündigung?

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

  • Prüfen Sie die Kündigung auf Form und Fristen. Wurde die Kündigung ordnungsgemäß zugestellt? Wurden alle Vorschriften des Kündigungsschutzes beachtet?
  • Suchen Sie rechtzeitig einen Anwalt für Arbeitsrecht auf. Ein erfahrener Anwalt kann Ihre Kündigung auf ihre Wirksamkeit überprüfen und Sie über die beste Vorgehensweise beraten.
  • Reichen Sie gegebenenfalls eine Kündigungsschutzklage ein. Bei einer unrechtmäßigen Kündigung haben Sie die Möglichkeit, sich vor Gericht gegen die Kündigung zu wehren und Ihr Arbeitsverhältnis fortzusetzen oder einen Vergleich mit Abfindung zu erzielen.

5. Fazit: Rechtzeitig handeln und Beratung suchen

Die rechtlichen Schritte im Zusammenhang mit einer Kündigung, einer möglichen Kündigungsschutzklage und der Frage der Abfindung können komplex sein. Daher ist es ratsam, sich frühzeitig rechtlichen Rat zu holen, um Ihre Rechte zu wahren. 

Unsere Kanzlei steht Ihnen als kompetenter Partner im Arbeitsrecht zur Seite, um Sie durch den gesamten Prozess zu begleiten – von der Prüfung der Kündigung über die Einleitung einer Kündigungsschutzklage bis hin zu Verhandlungen über eine mögliche Abfindung.

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre rechtlichen Interessen bestmöglich zu vertreten und eine faire Lösung zu finden. 

Zu diesem Zweck bringen wir unsere Erfahrung aus hunderten arbeitsrechtlichen Fälle ein!

Foto(s): unbekannt

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