Kündigung, weil Weihnachtsfeier ausgeufert ist ?

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Vorsicht! Der Alkohol raubt jede Hemmung und kann zu peinlichen Ausfällen führen.

Die Überraschung kann am nächsten Morgen groß sein. Oftmals sind einem diverse Ausfälle auf der klassischen Firmenweihnachtsfeier im Nachhinein nicht nur peinlich, sondern können auch empfindliche, rechtliche Konsequenzen, bis hin zur Kündigung nach sich ziehen.
Oftmals wird man von den Kollegen gerne dazu animiert, den Party-Clown oder Entertainer für die gesamte Belegschaft zu mimen. Hierin besteht bereits die erste Falle, da mit zunehmenden Alkohol Hemmungen abgebaut werden und betriebsinterne oder sonstige private Geheimnisse der Kollegen womöglich gar aus der Chefetage freizügig und vor allem laut preis gegeben werden. Auf der Weihnachtsfeier gelten aber die gleichen Regeln wie am Arbeitsplatz. Der Verrat von Betriebsinterna kann beispielsweise je nach Gewichtigkeit der lauthals verkündeten Botschaft einen Kündigungsgrund darstellen.

Die Weihnachtsfeier animiert gerne auch mit zunehmendem Alkoholpegel den Flirt unter Arbeitskollegen oder gar mit dem Chef. Hier droht die nächste Gefahr! Verkneifen sie sich einen Flirt oder die Anmache ihres Vorgesetzten! Denken sie immer an den nächsten Tag.
Es kann ja sein, dass der Chef ihre vielleicht nicht ganz so ernst gemeinte Anmache erwidert und zudringlich wird. Bei nüchternem und klarem Verstand werden sie erkennen, dass sie sich schon aus ihrer untergeordneten Stellung in der Firma weiteren Begehrlichkeiten ihres nun auf den Geschmack gekommenen Chefs nicht allzu leicht entziehen können. Im schlimmsten Falle droht ihnen bei der Abwehr der erneuten Avancen ihres Chefs nicht nur dessen Missgunst und schlechte Laune, sondern gezieltes Mobbing, bis hin zur Kündigung.

Sollten sie also in die klassische Kündigungsfalle „ausgeuferte Weihnachtsfeier" geraten sein und nun rechtliche Konsequenzen zu erwarten haben, lassen sie sich von uns helfen.


Georg Schäfer
 Rechtsanwalt


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