Kündigungsfrist für Handelsvertreter im Nebenberuf
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Ein Handelsvertreter im Nebenberuf muss keine in AGB vereinbarte lange Kündigungsfrist hinnehmen. Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 21.03.2013 eine 12-monatige Kündigungsfrist für unwirksam erachtet (VII ZR 224/12).
Im selben Urteil wurde eine Vertragsstrafe, die unabhängig von einem Verschulden anfallen soll, verworfen.
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