Kündigungsschutzklage – Ablauf, Kosten & mehr

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Kündigungsschutzklage richtig erheben

Eine Klage gegen eine Kündigung kann für Arbeitnehmer mehrere Vorteile bieten, insbesondere um den Arbeitsplatz zu retten oder eine Abfindung zu erhalten. Wir erklären, was Sie wissen müssen. 

Ausführlichere Informationen zur Klage gegen eine Kündigung erfahren Sie im verlinkten Artikel. 


Soll ich gegen die Kündigung klagen? 

Ja, in aller Regel lohnt sich die Prüfung durch das Gericht. 

Sie können durch die Kündigungsschutzklage Ihren Arbeitsplatz retten oder eine Abfindung erzielen. 

Ein Anspruch auf Abfindung besteht nicht immer, jedoch können Sie oft durch Verhandlungen eine Abfindung erreichen. Die Höhe hängt von den Erfolgsaussichten der Klage ab.

Viele Kündigungen sind fehlerhaft. Wenn Sie nicht klagen, wird selbst eine rechtswidrige Kündigung wirksam und Sie verlieren Ihre Stelle.  

Sie müssen die Kündigungsschutzklage allerdings innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erheben.  


Typische Fehler von Kündigungen

Dies sind typische Fehler, die Kündigungen enthalten können: 

  • Betriebsbedingte Kündigungen sind oft wegen Fehler bei der Sozialauswahl oder fehlender Mitwirkung des Betriebsrats angreifbar.
  • Bei personenbedingten oder verhaltensbedingten Kündigungen sind häufig Abmahnungen erforderlich, oder der Arbeitgeber hat rechtswidrige Weisungen erteilt. Fehler hierbei bieten Chancen für eine erfolgreiche Klage.
  • Fristlose Kündigung: Diese ist an besonders strenge Anforderungen gebunden und muss innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden des Fehlverhaltens ausgesprochen werden. Fehler in der Begründung oder Timing der Kündigung können hier zu einer erfolgreichen Klage führen.


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Kündigungsschutz im Kleinbetrieb und während der Probezeit

In Kleinbetrieben mit zehn oder weniger Mitarbeitern sowie während der Probezeit sind Kündigungen leichter möglich. Dennoch können spezielle Schutzvorschriften, wie der Sonderkündigungsschutz, eine Kündigung anfechtbar machen. Dann lohnt sich eine Kündigungsschutzklage ebenfalls. 


Zuständiges Gericht und Prozessablauf

Für die Kündigungsschutzklage ist das Arbeitsgericht am Sitz des Betriebs zuständig. Der Prozess beginnt mit der Einreichung der Klage und läuft in der Regel über einen Gütetermin, in dem erste Verhandlungen über eine mögliche Abfindung stattfinden. Kommt es zu keiner Einigung, folgt eine mündliche Verhandlung und abschließend das Urteil. Beide Parteien können in Berufung gehen, was das Verfahren verlängert.


Kosten der Kündigungsschutzklage

Die Kosten einer Klage setzen sich aus Gerichts- und Anwaltskosten zusammen und variieren je nach Ausgang des Verfahrens und dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers. 

Sie müssen in der ersten Instanz auch dann Ihre Anwaltskosten tragen, wenn Sie gewinnen sollten. Das ist in anderen Gerichtsbarkeiten anders. Wenn Sie verlieren, kommen natürlich noch die Gerichtskosten sowie die Anwaltskosten des Arbeitgebers hinzu. 

In vielen Fällen übernimmt eine Rechtsschutzversicherung Ihre Kosten.


Foto(s): Tingey Injury Law Firm on unsplash.com

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