Kürzung des Krankentagegeldes
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1.Bedeutung der Krankentagegeldversicherung
Eine Krankentagegeldversicherung bietet essenziellen Schutz, wenn Sie aufgrund von Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig werden. Sie schließt die Einkommenslücke und sorgt dafür, dass Sie Ihren Lebensstandard aufrechterhalten können. Besonders für Selbstständige (u.a. Geschäftsführer), die keinen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld haben, stellt diese Versicherung eine unverzichtbare Absicherung dar.
Wenn Sie krankheitsbedingt nicht arbeiten können, übernimmt die Krankentagegeldversicherung einen festgelegten Betrag pro Tag. Das sichert Ihr Einkommen und verhindert finanzielle Engpässe.
2. Nettoeinkommens als Obergrenze
In der Krankentagegeldversicherung besteht eine Informationspflicht des Versicherungsnehmers bei einer nicht nur vorübergehenden Minderung des Nettoeinkommens. Die Versicherer vertreten die Rechtsauffassung, dass sie zur Herabsetzung des Krankentagegeldes berechtigt sind, sobald ein Absinken des Nettoeinkommens bekannt wird. Wird die Herabsetzung jedoch erst nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit vorgenommen, kann dies den Versicherungsnehmer hart treffen, da zu diesem Zeitpunkt keine alternativen Versicherungsmöglichkeiten oder Erweiterungen des Versicherungsschutzes mehr in Betracht kommen.
Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der Versicherer zur Herabsetzung des Krankentagegeldes berechtigt ist, ist in der Literatur und der Rechtsprechung jedoch höchst umstritten. Der BGH hat bereits im Jahr 2016 entschieden, dass eine damals verwendete Klausel intransparent war und der Versicherer gerade nicht berechtigt war, das Krankentagegeld zu kürzen. In der Praxis stelle ich fest, dass sich Versicherer bei den anwaltlich vertretenen Versicherungsnehmern in der Regel nicht darauf einlassen, die Wirksamkeit der entsprechenden Klausel gerichtlich überprüfen zu lassen, sondern die Ansprüche in den meisten Fällen anerkennen.
Ungeachtet dessen ist es ausdrücklich ratsam, den Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen und den Informationspflichten gegenüber dem Versicherer ordnungsgemäß nachzukommen.
3. Einseitige Kürzung durch die Versicherung
Hat Ihr Versicherer das Krankentagegeld gekürzt, ist es sinnvoll die Kürzung anwaltlich prüfen zu lassen. Nach geltender Rechtsprechung sind solche Kürzungen oft unwirksam.
Lassen Sie sich nicht von komplexen Vertragsklauseln und unfairen Kürzungen einschüchtern.
Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung und erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können, Ihre Ansprüche gegen die Versicherung durchzusetzen. Auf Wunsch übernehmen wir auch die Kommunikation mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Rechtsanwältin Julia Kleyman, Fachanwältin für Versicherungsrecht und Arbeitsrecht, vertritt Ihre Interessen und setzt Ihre Ansprüche konsequent durch.
https://www.saleo-recht.de/lp-versicherungsrecht
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