Kununu: Negative Bewertung erhalten - was kann ich als Arbeitgeber tun?

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Bewertungsportale im Internet erfreuen sich ungebrochener Beliebtheit. Zu nennen sind hier z.B. Yelp als themenübergreifende Plattform oder jameda.de als Bewertungsplattform für Ärzte oder auch die beliebte Reise- und Hotelbranche mit Seiten wie z.B. tripadvisor oder holidaycheck.

Mutmaßlich (noch) nicht ganz so bekannt aber speziell für potentielle Arbeitnehmer auf Jobsuche sehr viel wichtig dürfte kununu.de sein. Hierbei handelt es sich um die nach eigenen Angaben größte und bekannteste Arbeitgeber-Bewertungsplattform im deutschsprachigen Raum. Aktuelle wie ehemalige Mitarbeiter, Auszubildene oder sogar Praktikanten, kurz: jeder, der einmal in einem bestimmten Unternehmen tätig war. können dort in einem umfassenden Bewertungssystem mit Punktevergabe ihren Arbeitgeber bewerten. Jobinteressierte, die eine Bewerbung bei dem entsprechenden Arbeitgeber in Erwähnung ziehen, können sich so ein Bild von ihrem möglichen neuen Arbeitsumfeld machen.

Auch hier kommt es leider vor, dass Arbeitnehmer ihrem (berechtigten oder unberechtigten) Frust über den Arbeitgeber Ausdruck verleihen und negative Bewertungen online stellen. Für den Arbeitgeber stellt sich dann die Frage, ob er hiergegen vorgehen kann.

Dürfen negative Bewertungen gelöscht werden?

Zunächst ist zu differenzieren, ob in der negativen Bewertung eine Tatsachenbehauptung oder eine Meinungsäußerung zu sehen ist. Die bloße Vergabe von Punkten ohne weitere Kommentare bleibt hierbei unberücksichtigt; dies sind aber auch nicht die Bewertungen, bei denen der Arbeitgeber Kopfschmerzen kriegen muss, da der Aussagegehalt solcher Bewertungen eher gering sein dürfte. Eine Tatsachenbehauptung bezieht sich auf objektive Umstände, die einem Beweis vor Gericht zugänglich sind. Eine Meinungsäußerung ist dagegen eine subjektive Wertung des Bewertenden, bei der der Tatsachengehalt in den Hintergrund tritt.

Bei Tatsachenbehauptungen ist entscheidend, ob diese tatsächlich wahr sind. Bei falschen Behauptungen kann deren Löschung verlangt und notfalls gerichtlich durchgesetzt werden. Behauptet ein Arbeitnehmer beispielsweise fälschlicherweise, dass von ihm ständig nicht zu vergütende Überstunden gefordert worden seien, so kann der Arbeitgeber hiergegen vorgehen. Immerhin drohen dem Arbeitgeber durch derartige Behauptungen eine dauerhaft schlechte Reputation und der Verlust fähiger Arbeitskräfte, die von einer Bewerbung bei ihm wegen dieser Art Bewertungen absehen.

Meinungsäußerungen dagegen genießen einen höheren Schutz. Hier kommt darauf an, ob sie die Grenze zur sog. unsachlichen Schmähkritik überschreiten oder sogar eine strafrechtlich relevante Beleidigung darstellen. Nur dann kann auch hier die Löschung durchgesetzt werden. Gegen Arbeitnehmer, die den Arbeitgeber als „Ausbeuterschwein“ betiteln, kann daher z.B. ebenfalls vorgegangen werden – außer der Arbeitgeber ist zufällig ein Diktator in einem Staat, der die Sklavenarbeit noch nicht abgeschafft hat. Dies ist im deutschsprachigen Raum entgegen anderslautender Gerüchte aber nicht der Fall.

Löschungsanspruch gegen kununu

Die Bewertungen bei kununu werden anonymisiert abgegeben, d.h. der unmittelbar Verantwortliche für eine rechtsverletzende negative Bewertung wird in der Regel nicht auszumachen sein. Selbst dann, wenn der Arbeitgeber vermuten kann, wer für die Bewertung verantwortlich ist, reicht dies regelmäßig nicht, um gegenüber dem Verfasser einen Anspruch auf Unterlassung durchzusetzen.

Daher wird in der Regel der Plattformbetreiber selbst, also kununu.de, zunächst von der Rechtsverletzung in Kenntnis gesetzt. Ab dem Zeitpunkt der Kenntniserlangung haftet er als sog. Störer, wenn er keine geeigneten und ihm zumutbaren Maßnahmen ergreift, um die Bewertung zu überprüfen und ggf. zu löschen oder wenigstens zu modifizieren. In diesem Fall kann der Arbeitgeber ggf. auch im Wege eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens, d.h. per einstweiliger Vefügung, gegen die Bewertung vorgehen.

Auch vertrauliche Informationen des Unternehmens, zu deren Geheimhaltung sich der Arbeitnehmer verpflichtet hat, dürfen nicht im Rahmen einer Bewertung bei kununu öffentlich zugänglich gemacht werden – unabhängig davon, ob die Bewertung im Übrigen zutreffend ist. Ist der Bewertende noch ein aktueller Mitarbeiter des bewerteten Arbeitgebers, so muss er darüber hinaus seine arbeitsrechtliche Treue- und Loyalitätspflicht gegenüber seinem Arbeitgeber beachten, die seine Meinungsäußerungsfreiheit einschränkt. Stellt eine falsche negative Bewertung eine schwerwiegende Verletzung der arbeitsrechtlichen Treuepflichten des Arbeitnehmers dar, kann dies sogar eine berechtigte (fristlose) Kündigung durch den Arbeitgeber nach sich ziehen.

Sie als Unternehmer sich mit falschen negativen Bewertungen auf kununu konfrontiert sehen, bin ich Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gerne behilflich (es sei denn, Sie sind zufällig doch Diktator und halten sich Sklaven). Das juristische Online-Reputationsmanagement von Unternehmen gehört seit Jahren zu meinen Tätigkeitsgebieten.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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