Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zu diesem Thema in der Nähe!

Kurz und knapp 44 (Mietrecht, Vertragsrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht)

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

Vier Entscheidungen zu verschiedenen Rechtsthemen aus dem anwalt.de Notizbuch:

 
Vermieter haftet für Zugang

Wegen des U-Bahn-Baus war durch eine Baustelle im Eingangsbereich eines Ladenlokals der Zugang blockiert. Der Mieter des Lokals machte wegen der Sperrung eine Mietminderung geltend. Dagegen zog sein Vermieter vor das Kammergericht. 

Die Entscheidung der Berliner Richter fiel zugunsten des Mieters aus. Nach ihrer Ansicht haftet der Vermieter für die Zugangsmöglichkeit zum Mietobjekt sogar, wenn er selbst keinen Einfluss auf die Baumaßnahme hat. (Az.: 8 U 194/06)

 
„Unfallfrei“ trotz Bagatellschäden

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass im Kraftfahrzeughandel Bagatellschäden an einem Fahrzeug, die ordnungsgemäß repariert werden, nicht die Unfallfreiheit des Wagens ausschließen.   

Wann ein Schaden als Bagatellschaden einzuordnen ist, bestimmt sich nach der Verkehrsauffassung. Danach sind geringe und einfache Schäden als Bagatelle einzustufen, die nichts an der Unfallfreiheit des Fahrzeugs ändern. (Az.: 7 U 111/07)

 
Beantragung eines Kinderausweises

Das Oberlandesgericht Bremen musste einen Streit über das Sorgerecht entscheiden, bei dem es um die Beantragung eines Kinderausweises ging. Die Richter ordneten den Antrag als Angelegenheit ein, die zur Alltagssorge gehört und die der Elternteil, bei dem das Kind lebt, alleine entscheiden darf.  

Bei der Antragstellung handelt es sich lediglich um eine Formalie, die ohne Zustimmung des anderen, ebenfalls sorgeberechtigten Elternteils erfolgen kann. (Az.: 5 UF 34/06)

 
Verlassen des Arbeitsplatzes

Arbeitnehmer dürfen nicht einfach eigenmächtig ihren Arbeitsplatz verlassen, um private Dinge zu erledigen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschieden und die fristlose Kündigung eines Mitarbeiters für rechtens befunden. 

Für die rechtliche Bewertung der fristlosen Kündigung war es unerheblich, ob der Arbeitnehmer gleichzeitig einen so genannten Arbeitszeitbetrug begangen hatte oder die versäumte Zeit in der Pause nacharbeiten wollte. (Az.: 7 SA 385/07)

(WEL)


Artikel teilen: