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Kurz und knapp 59 (Mietrecht, Verkehrsrecht, Hochschulrecht, Sportrecht)

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

Vier Entscheidungen zu verschiedenen Rechtsthemen aus dem anwalt.de-Notizbuch:

 
Wasserkosten nach Verbrauch umlegen?

Vermieter sind nicht zu einer Umlage der Wasserkosten nach Verbrauch verpflichtet, solange nicht alle Wohnungen des Mietshauses mit einem Wasserzähler ausgestattet sind. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Ein Mieter kann die Änderung des Umlageschlüssels nur in einzelnen Ausnahmefällen verlangen, zum Beispiel wenn es deshalb zu krassen Unbilligkeiten kommt. Hier wurde der Mieter jedoch nicht erheblich unbillig benachteiligt. (Az.: VIII ZR 188/07)

 
Kein Kasko-Schutz bei Alkoholfahrt

Wer sich betrunken hinter das Steuer setzt und Auto fährt, riskiert nicht nur Leben und Gesundheit von sich und anderen Verkehrsteilnehmern. Kommt es wegen der Trunkenheitsfahrt zu einem Verkehrsunfall, muss seine Kfz-Versicherung nicht eintreten und kann vom Fahrer sogar die Kosten erstattet verlangen, die sie dem Unfallgegner bezahlt hat.

So lautet das Urteil des Landgerichts Coburg gegen einen Fahrer, der mit 1,24 Promille unterwegs gewesen war. (Az.: 23 O 146/07)

 
Zweitstudiengebühr auch für Master

Eine Zweitstudiengebühr kann auch für einen Masterstudiengang erhoben werden, entschied kürzlich das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz. Studiengebührfrei ist ein Master-Studium nur, wenn es auf den Erwerb des Bachelor-Grades aufbaut.

Ein erlangter Diplomgrad reicht hingegen nicht aus. Denn mit dem Diplom verfügt man bereits über einen berufsqualifizierten Abschluss. Das Masterstudium stellt dann ein gebührenpflichtiges Zweitstudium dar. (Az.: 2 A 11200/07.OVG)

 
Unfallschutz für Freizeitkicker

Der Schutz einer privaten Unfallversicherung erstreckt sich auch auf Freizeit-Fußballer. So auch im Fall eines Kickers, der wegen Unebenheiten auf dem Platz umknickte und sich eine schwere Knöchelverletzung zuzog, die zu einer Thrombose führte.

Die private Unfallversicherung weigerte sich, dem Verletzten eine Invaliditätsentschädigung zu zahlen. Das Oberlandesgericht Hamm gab dem Amateur Recht, weil der Vorfall als Unfall zu qualifizieren war. (Az.: 20 U 05/07)

(WEL)


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