Kurz und knapp 61 (Versicherungsrecht, Sozialrecht, Schadensersatzrecht, Verwaltungsrecht)
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Vier Entscheidungen zu verschiedenen Rechtsthemen aus dem anwalt.de-Notizbuch:
Versicherungsfall sofort melden
Mit einer Hausratversicherung lassen sich Schäden aus einem Raub absichern. Steht in der Police, dass der Versicherte der Versicherung den Versicherungsfall unverzüglich zu melden hat, so muss er die Versicherung auch frühzeitig informieren. Denn meldet er den Versicherungsfall zu spät, verliert er den Versicherungsschutz.
Wird ein Raub erst nach zwei Monaten gemeldet, so muss die Versicherung den Sachschaden nicht erstatten. (AG München, Az.: 222 C 35329/06)
Hartz IV: Zuzahlung für Medikamente
Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) haben keinen grundsätzlichen Anspruch, von Zuzahlungen für Medikamente befreit zu werden. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts hervor.
Nach Ansicht der Kasseler Richter wird das Existenzminimum bei einer monatlichen Zuzahlung zu Medikamenten in Höhe von 3,45 Euro nicht unterschritten. Die gesetzliche Regelung verstößt auch nicht gegen die Menschenwürde und dem Gleichheitsgrundsatz. (Az.: B 1 KR 10/07 R)
Kostenerstattung für Markenwerkstatt
Bei der Schadensregulierung eines Fahrzeugschadens sind auch die Kosten einer Markenwerkstatt zu berücksichtigen. Das gilt auch, wenn der Schaden nur fiktiv auf Basis eines Sachverständigengutachtens abgerechnet wird. Denn der Geschädigte ist im Rahmen eines Schadensersatzanspruches wirtschaftlich so zu stellen wie er ohne das Schadensereignis stehen würde.
Deshalb werden die Stundensätze einer Markenwerkstatt berücksichtigt. (AG Augsburg, Az.: 13 C 1145/08)
Gebühren für Grabauflösung rechtens
Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Trier bestätigt, dass Gebühren für die zukünftige Entfernung einer Grabstätte zulässig ist. Auch für eine zukünftig noch zu erbringende Leistung darf eine Gebühr erhoben werden, betonten die Richter und stützten sich auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz.
Für die Gebühr reicht es aus, wenn eine begründete Vermutung besteht, dass die Leistung auch erbracht wird. (Az.: 2 K 1023/07.TR)
(WEL)
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