Landeskrankenhilfe (LKH) muss Kosten für IMRT bezahlen – Neues Urteil

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Die Landeskrankenhilfe (LKH) muss an eine ihrer Kundin knapp 6.000 Euro zahlen. Wir haben das erstritten. Das Landgericht Paderborn hat entschieden, dass die Kosten für die Bestrahlungstherapie IMRT notwendig waren. 

Unsere Mandantin erkrankte an Brustkrebs. Ihre Ärzte wandten bei der Bestrahlung die sog. intensitätsmodulierte Strahlentherapie an - abgekürzt wird diese Strahlenbehandlung nach dem englischen Begriff mit IMRT. Der Vorteil gegenüber einer üblichen Therapie: Das kranke Gewebe wird mit einer besonders hohen Dosis bestrahl und das umliegende gesunde Gewebe wird zugleich besonders geschont. Es ist eine Behandlung, die seit etwa 2000 angewandt wird. 

Die LKH hat sich jedoch geweigert, diese Kosten zu übernehmen. Unsere Mandantin musste somit nicht nur gegen den Krebs kämpfen, sondern auch gegen die eigene Krankenversicherung. Eine außergerichtliche Einigung konnten wir nicht erzielen. Deshalb musste Klage erhoben werden.

Besonders effektive und schonende Behandlung

Das zuständige Landgericht Paderborn hat nun entschieden, dass die LKH zu Unrecht die Kosten nicht erstattet hat. Denn die Behandlung war medizinisch notwendig und die Höhe der Gebühren war auch nicht zu beanstanden. Das hat ein Sachverständiger festgestellt, der im Auftrag des Landgerichts Paderborn ein Gutachten erstellt hat. Demnach ist die Ziffer 5855 A der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) nach § 6 Absatz 2 GOÄ analog bei der IMRT anzuwenden. So empfiehlt das auch die Bundesärztekammer seit 2011. 

Das Gericht hat auch entschieden, dass die LKH die gesamten Kosten des Verfahrens (ca. 5.000 Euro) übernehmen muss.

Das Urteil des Landgerichts Paderborn ist nicht rechtskräftig, die LKH hat bis Ende Oktober Zeit Berufung zum Oberlandesgericht Hamm zu erheben. Ob sie dieses tatsächlichen auch machen wird, ist uns nicht bekannt.

Mandantin muss gegen den Krebs und die Versicherung kämpfen

Es gibt bereits zahlreiche Urteile zu dem Thema IMRT und Landeskrankenhilfe. Sie fallen unterschiedlich aus. Der Grund: Es gibt keine Leitentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), dem höchsten deutschen Gericht, das in solchen Fällen zuständig wäre. Ob und wann eine Leitentscheidung vorliegen wird, ist offen.

Die IMRT-Behandlung war bei unserer Mandantin übrigens erfolgreich, der Krebs ist besiegt.

Das Aktenzeichen des Landgerichts Paderborn: 4 O 94/17.

Sie haben Probleme mit der LKH? Melden Sie sich, ich bin gerne für Sie da.

Nikolaos Penteridis

Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Sozialrecht
Fachanwalt für Medizinrecht


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